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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 26.03.2015
- 11 U 249/14 -
Bisse durch Bettwanzen rechtfertigen Reisepreisminderung und Schmerzensgeld
Reiseveranstalter muss zur Entlastung Maßnahmen gegen Ungezieferbefall nachweisen
Leidet ein Reisender unter Bissen von Bettwanzen, steht ihm ein Anspruch auf Reisepreisminderung und Schmerzensgeld zu. Der Reiseveranstalter kann sich dadurch entlasten, dass er nachweist, welche hygienischen Maßnahmen in dem Hotel getroffen wurden, um ein Befall mit Bettwanzen möglichst zu verhindern. Einem Hotelier ist es zuzumuten, das Zimmerpersonal anzuweisen, bei jedem Bettwäschewechsel nach typischen Spuren von Bettwanzen zu suchen und das Hotelpersonal dementsprechend zu schulen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer 13-tägigen Reise auf einer der kanarischen Inseln war eine Familie in den ersten drei Tagen
Landgericht bejaht Reisepreisminderung, verneint aber Schmerzensgeldanspruch
Das Landgericht Hannover sprach den Klägern zwar einen Anspruch auf
Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Reisepreisminderung und Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Den Klägern habe sowohl ein Anspruch auf
Höhe der Reisepreisminderung
Der Anspruch auf
Schmerzensgeldanspruch aufgrund Verschuldens der Reiseveranstalterin
Den Klägern habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts zudem ein Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Die Beklagte habe ein fehlendes Verschulden an dem Ungezieferbefall nicht nachweisen können. Ihr sei insofern ein Organisationsverschulden des Hoteliers zuzurechnen gewesen. Dem Hotelier hätte bewusst sein müssen, dass
Höhe des Schmerzensgelds
Dem Ehemann habe ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zugestanden, so das Oberlandesgericht. Zwar habe er unter juckenden Quaddeln für etwa eine Woche gelitten. Diese Beeinträchtigung komme wirklichen Körperschäden und Krankheiten aber kaum gleich. Vielmehr bestehe eine Vergleichbarkeit zu einem leichten HWS-Syndrom. Die Ehefrau habe dagegen ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro verlangen können, da sie unter mehreren hundert Bissen gelitten und ihr Körper auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2016
Quelle: Oberlandesgricht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 04.10.2014
[Aktenzeichen: 14 O 123/13]
- Einmaliges Eindringen einer Ratte in Hotelzimmer auf Mallorca begründet keinen Reisemangel
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.09.2015
[Aktenzeichen: 142 C 78/15]) - Silberfische im Bad sind in südlichen Ländern akzeptabel
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.05.2006
[Aktenzeichen: 503 C 7689/05]) - Keine Reisepreisminderung von 100 % ab dem ersten Urlaubstag bei Bissen durch Ungeziefer im Hotelbett
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.05.2020
[Aktenzeichen: 11 U 20/20])
Jahrgang: 2015, Seite: 1463 NJW-RR 2015, 1463
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Dokument-Nr. 23388
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