Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2016
- L 4 VG 15/15 -
Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund
Hund dient nicht der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung
Eine aufgrund sexueller Angriffe im Jugendalter an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidende Frau hat keinen Anspruch, als Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz einen Assistenzhund zu erhalten. Dieser dient weder der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung noch dem Behinderungsausgleich. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der 1969 geborenen Klägerin wurde als Schädigungsfolge nach dem Opferentschädigungsgesetz eine "sonstige Reaktion auf schwere Belastung in Form psychoreaktiver Störung" festgestellt. Sie kaufte im Januar 2014 einen Flatdoodle zu einem Preis von rund 2.000 Euro netto, der sodann eine Spezialausbildung zu einem Preis von ca. 1.000 Euro erhalten sollte. Durch die Spezialausbildung sollte der
SG bejaht Kostenerstattungsanspruch
Der Antrag der Klägerin auf Erstattung der aufgewandten Kosten wurde abgelehnt; der Widerspruch hatte keinen Erfolg. Auf die hiergegen erhobene Klage verurteilte das Sozialgericht Mainz den beklagten Freistaat Bayern, die Kosten für den Assistenzhund zu erstatten. Die Klägerin habe Anspruch auf die Versorgung mit dem
Empfehlung des GBA zur Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen unter Einsatz von Assistenzhunden liegt nicht vor
Auf die Berufung des Freistaats Bayern hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zwar habe die Klägerin grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Anspruchsvoraussetzungen seien jedoch im Einzelfall nicht erfüllt. Insbesondere diene der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23450
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23450
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.