Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.07.2014
- 5 U 1/14 -
Anspruch auf Versicherungsschutz durch Unfallversicherung bei fehlender Ursächlichkeit von Alkoholeinfluss und Unfall
Ursache des Unfalls nicht alkoholbedingte Bewusstseinsstörung
Eine Unfallversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer zwar zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss stand, diese aber nicht unfallursächlich war. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall entschlossen sich im Januar 2011 ein Traktorfahrer und ein Audifahrer im angetrunkenen Zustand dazu, die Antriebsstärke ihrer Fahrzeuge zu messen. Sie stellten ihre Fahrzeuge heckseitig zueinander auf einer stark abschüssigen Straße auf und verbanden sie mit einer festen Schlaufe. Der Audifahrer gab nunmehr Gas und zog den Traktor über eine gewisse Strecke nach unten. Dabei hob jedoch der Traktor mit den Vorderrädern vom Boden ab und überschlug sich. Der Traktorfahrer wurde aus dem Fahrzeug herausgeschleudert und erlitt erhebliche Verletzungen. Er beanspruchte nachfolgend seine
Landgericht gibt Klage statt
Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Die beklagte Versicherung habe sich nicht auf einen
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die
Kein Leistungsausschluss aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei nicht nachweisbar, dass für den
Kein Leistungsausschluss aufgrund vorsätzlicher Begehung einer Straftat
Das Oberlandesgericht sah schließlich keinen Raum dafür, einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2017
Quelle: Oberlandesgericht Saabrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.12.2013
[Aktenzeichen: 14 O 99/12] - Blutalkoholkonzentration von 1,92 Promille: Betrunkener und verunfallter Fußgänger erhält keine Versicherungsleistungen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012
[Aktenzeichen: 20 U 107/12])
Jahrgang: 2015, Seite: 220 zfs 2015, 220
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23862
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23862
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.