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Amtsgericht München, Urteil vom 06.12.2016
- 942 Cs 412 Js 230288/15 -
Auto gegen Fahrrad: Rentner wegen Nötigung und Beleidigung zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt
Strafmaß wegen wiederholtem Fehlverhalten des Rentners angemessen
Das Amtsgericht München hat einen 72-jährigen Rentner wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit fuhr der Rentner fuhr im August 2015 gegen 14.30 Uhr mit seinem Pkw auf einer Straße in München. Da auf seiner Fahrbahn ein anderer Pkw parkte, wechselte er auf die Gegenfahrbahn, um an diesem vorbeizufahren. Genau in diesem Moment kam ihm dort auf der Gegenfahrbahn ein
Zeugen beschreiben Tathergang übereinstimmend
Vor dem Amtsgericht München bestritt der Rentner die Tat. Zwei unbeteiligte Zeugen beschrieben den Vorfall jedoch übereinstimmend. Der Pkw-Fahrer sei aggressiv gewesen und habe zwischendurch immer wieder Gas gegeben, während er dem
Rentner bereits zweimal wegen Nötigung verurteilt
Das Amtsgericht verurteilte den Rentner wegen Nötigung und
Verhängung eines Fahrverbotes erforderlich und ausreichend
Das Gericht führte weiter aus, dass die vorliegende Tat darauf schließen lasse, dass der Angeklagte immer wieder nachlässig mit den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen umgehe. Zur Einwirkung auf den Angeklagten sei daher die Verhängung eines Fahrverbotes von einem Monat erforderlich aber auch ausreichend.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Stinkefinger: Taxifahrer wegen Beleidigung und Nötigung zu Geldstrafe verurteilt
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2015
[Aktenzeichen: 922 Cs 433 Js 114354/15]) - VG Mainz: Vorsätzliches "nerven" im Straßenverkehr rechtfertigt Mofaverbot
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 3 K 718/11.MZ])
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Dokument-Nr. 23952
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