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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2016
- 6 O 70/16 -
Keine unzulässige Übersicherung bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft durch Dritten
Kein Anspruch des Dritten auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde
Gibt ein Dritter ohne Zwang und somit freiwillig eine Bürgschaft ab, damit eine befreundete und vermögenslose Mieterin eine Wohnung erhält, so liegt keine unzulässige Übersicherung im Sinne von § 551 Abs. 4 BGB vor, wenn zugleich eine Kaution in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Dritte nicht die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 gab ein Mann eine selbstschuldnerische
Kein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf
Keine unzulässige Übersicherung
Es habe an einer unzulässigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 174/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 174 GE 2017, 174
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Dokument-Nr. 24039
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