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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017
- 6 U 146/16 -
Abgasskandal: Porschefahrer hat keinen Anspruch auf außerordentliche Kündigung des Leasingvertrages
Behaupteter Vertrauensverlust durch "Abgasskandal" berechtigt nicht zur Kündigung
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage eines Leasingnehmers auf außerordentliche Beendigung seines Leasingvertrages abgewiesen. Mit der Zurückweisung der Berufung des Klägers bestätigte das Oberlandesgericht im Ergebnis das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Heilbronn und verwies zur Begründung insbesondere darauf, dass der Vortrag des Klägers bereits in tatsächlicher Hinsicht keine Grundlage für eine arglistige Täuschung über den Zustand des geleasten Fahrzeugs ergebe und auch der behauptete Vertrauensverlust durch den "Abgasskandal" nicht zur Kündigung des Leasingvertrages berechtige.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bestellte im August 2013 bei einem Autohaus einen
Beklagte verweist auf Ausschluss der Sachmängelhaftung aufgrund der Leasingbedingungen
Der Kläger mutmaßte aufgrund von Presseberichten, dass auch sein Fahrzeug von Manipulationen betroffen sei, worüber er getäuscht worden sei. Deswegen habe er jegliches Vertrauen in die Marke
LG bejaht wirksamen Ausschluss der Sachmängelhaftung
Vor dem Landgericht Heilbronn begehrte der Kläger die Feststellung, dass der
Grund für Anspruch auf außerordentliche Kündigung nicht gegeben
Das Oberlandesgericht Stuttgart führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die
Kläger hält Kündigung aufgrund des Vertrauensverlustes für gerechtfertigt
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe auf die Hinweise des Gerichts im Termin auch klargestellt, dass der Kläger mangels Nachweismöglichkeit nicht geltend mache, dass an dem Motor des Leasingfahrzeugs ein Mangel gegeben sei; vielmehr halte er die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
- Landgericht Heilbronn, Urteil
[Aktenzeichen: 6 O 135/16]
- VW-Abgasskandal: Käufer eines mit Schummel-Software ausgestatten VW kann Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern
(Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016
[Aktenzeichen: 12 O 1482/16]) - VW-Abgasskandal: Käufer eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A1 kann vom Kaufvertrag zurücktreten
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016
[Aktenzeichen: 2 O 83/16])
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Dokument-Nr. 24171
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