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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.05.2017
- VG 4 K 572.16 A und 4 K 683.16 A -
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für Syrer bei Wehrdienstentziehung möglich
Wehrdienstentziehung und illegale Ausreise führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu drohender Folter bis hin zum Tod
Syrische Männer, die sich durch ihre Flucht aus Syrien dem Wehrdienst entzogen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus beanspruchen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin erstmals in zwei Grundsatzurteilen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, zwei syrische Staatsangehörige im Alter von 20 bzw. 28 Jahren, hatten ihre Heimat im September 2015 verlassen und waren nach Deutschland eingereist. Die Einberufung des Jüngeren stand nach Erreichen der Volljährigkeit innerhalb weniger Monate bevor. Der Ältere der beiden Kläger hatte wegen seines Studiums hinsichtlich der Ableistung des Wehrdienstes einen Aufschub erhalten, der noch bis zum März 2016 galt. Auf ihren Asylantrag hatte das Bundesamt für Migration und
Kläger müssten neben Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung mit weiteren Verfolgungshandlungen rechnen
Das Verwaltungsgericht Berlin bejahte einen solchen Anspruch. Denn ihnen drohe bei einer Rückkehr nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2017
[Aktenzeichen: 14 A 2023/16.A]) - Asylantragsteller aus Syrien haben nicht grundsätzlich Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 08.02.2017
[Aktenzeichen: 9 A 246/16; 9 A 340/16; 9 A 197/16 und 9 A 183/16])
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Dokument-Nr. 24286
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