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Oberverwaltungsgericht Sachsen, Urteil vom 06.06.2017
- 4 A 584/16.A -
Abschiebung nach Ungarn wegen systematischer Mängel im dortigen Asylsystem unzulässig
Überstellung nach Ungarn würde Asylantragsteller in Rechten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat entschieden, dass die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die Abschiebung eines irakischen Asylbewerbers nach Ungarn aufgrund der systematischen Mängel im dortigen Asylsystem rechtswidrig ist.
Der Asylbewerber hatte zunächst in
Asylverfahren weisen erhebliche Defizite auf
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die Durchführung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen/ra-online
- Verwaltungsgericht Chemnitz, Urteil
[Aktenzeichen: 4 K 673/15.A]
- Systematische Mängel: Keine Überstellung eines syrischen Asylantragstellers nach Ungarn
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2016
[Aktenzeichen: A 11 S 974/16]) - Abschiebung zur Durchführung des Asylverfahrens in Ungarn wegen systemischer Mängel unzulässig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2015
[Aktenzeichen: 3 K 2005/15.A])
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Dokument-Nr. 24366
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