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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 21.06.2016
- 450 C 2336/16 -
Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund witterungsbedingter Umplanung des Flugbetriebs
Betriebswirtschaftliche Entscheidung zur Änderung des Flugplans stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil die Fluggesellschaft witterungsbedingt ihren Flugplan ändert, steht einem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art.7 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Die betriebswirtschaftliche Entscheidung zur Umplanung des Flugbetriebs stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2015 änderte eine Fluggesellschaft ihren
Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach Art. 7 VO ein Anspruch auf
Änderung des Flugbetriebs stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Zwar können
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2017
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2017, 144/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 144 RRa 2017, 144
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Dokument-Nr. 24626
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