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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.01.2018
- 13 U 106/17 -
Irreführende Werbung aufgrund sternenähnlicher Symbole auf Internetseite eines Hotels
Eventueller Anspruch auf Erteilung einer offiziellen der Werbung entsprechenden Klassifizierung unerheblich
Verwendet ein Hotel auf seiner Internetseite sternenähnliche Symbole, so stellt dies eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar, wenn eine offizielle Klassifizierung nicht vorliegt. Unerheblich ist, ob eventuell ein Anspruch auf Erteilung einer offiziellen der Werbung entsprechenden Klassifizierung besteht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Januar 2017 verwendete die Betreiberin eines Hotels auf ihrer Internetseite zwischen den Hotelnamen und dem Familiennamen drei hintereinander gereihte grüne Symbole, die Sternen ähnlich waren. Eine Wettbewerbszentrale sah darin eine unzulässige Werbung mit Sternen. Denn über eine offizielle Hotelklassifizierung verfügte das
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Verden wies die Unterlassungsklage ab. Eine
Oberlandesgericht bejaht Wettbewerbsverstoß
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Wettbewerbszentrale und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein
Werbung mit sternenähnlichen Symbolen weist erforderliche wettbewerbliche Relevanz auf
Die Werbung mit den sternenähnlichen Symbolen weise nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch die erforderliche wettbewerbliche Relevanz auf. Die Klassifizierung sei im Bereich des Hotelgewerbes ein wesentliches werbliches Kennzeichnungsmittel. Wenn die angesprochenen Verbraucher wüssten, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Verden, Urteil vom 24.07.2017
[Aktenzeichen: 9 O 10/17]
- Wettbewerbsverstoß aufgrund irreführender Hotelwerbung mit 4 Sternen
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.05.1999
[Aktenzeichen: 6 U 87/98]) - Irreführende Werbung eines Hotels aufgrund Wappen mit vier fünfzackigen Sternen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2016
[Aktenzeichen: 4 U 112/16])
Jahrgang: 2018, Seite: 131 ITRB 2018, 131 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2018, Seite: 335 K&R 2018, 335 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2018, Seite: 145 RRa 2018, 145
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Dokument-Nr. 26084
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