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Landgericht Lübeck, Urteil vom 01.03.2018
- 14 S 161/16 -
Austausch eines Balkons durch Terrasse zwecks marktkonformer Umgestaltung der Mietsache stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar
Vermieter kann keine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung verlangen
Lässt ein Vermieter einen Balkon durch eine Terrasse austauschen, um damit die Mietsache marktkonform umzugestalten, so liegt in der Baumaßnahme keine Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB. Eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB kommt damit nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter nach dem
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Reinbek wies die Klage ab. Er wertete die Ersetzung des Balkons durch eine
Landgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Mieterhöhung
Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Im Vordergrund der baulichen Maßnahme habe die marktkonforme
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2018
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (zt/WuM 2018, 511/rb)
- Amtsgericht Reinbek, Urteil vom 08.04.2016
[Aktenzeichen: 13 C 538/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 511 WuM 2018, 511
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Dokument-Nr. 26387
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