Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2017
- 5 AZR 591/16 -
BAG: Für Bereitschaftszeiten muss gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden
Mindestlohn gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde
Für Bereitschaftszeiten muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, da dieser für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gilt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2015 ein Rettungsassistent gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung von ca. 2.700 EUR. Hintergrund dessen waren angeblich nicht mit dem gesetzlichen
Gesetzlicher Mindestlohn umfasst Bereitschaftszeiten
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Der Zahlungsanspruch bestehe nicht. Zwar sei es richtig, dass der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes verpflichtet sei, auch für Zeiten der Bereitschaft den gesetzlichen
Vergütung der Bereitschaftszeiten mit Mindestlohn
Ein Anspruch auf Zahlung bestehe aber nicht, so das Bundesarbeitsgericht, da der Kläger für seine Bereitschaftszeiten den gesetzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Celle, Urteil vom 06.01.2016
[Aktenzeichen: 2 Ca 425/15] - Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 28.07.2016
[Aktenzeichen: 5 Sa 182/16]
- Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftsdienstzeiten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2014
[Aktenzeichen: 5 AZR 1101/12]) - Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden
(Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020
[Aktenzeichen: 5 Sa 188/19])
Jahrgang: 2018, Seite: 489 NJW 2018, 489 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 32 NZA 2018, 32
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26445
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26445
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.