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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.07.2018
- IX R 31/16 -
BFH zur Entschädigungszahlung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung
Einmalige Zahlung unterliegt nicht der Einkommenssteuer
Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im verhandelten Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines selbstbewohnten Hausgrundstücks, das beim Bau einer Stromtrasse mit einer Hochspannungsleitung überspannt wurde. Der Steuerpflichtige nahm das Angebot des Netzbetreibers an, der ihm für die Erlaubnis, das Grundstück überspannen zu dürfen und die dingliche Absicherung dieses Rechts durch eine immerwährende beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit, eine
Entschädigungszahlung keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus sonstigen Leistungen
Der Bundesfinanzhof gab dem Steuerpflichtigen Recht. Der Steuerpflichtige erzielte keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2018
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
- Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2016
[Aktenzeichen: 10 K 2412/13]
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Dokument-Nr. 26535
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