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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.06.2017
- 14 U 157/16 -
Fahrer eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns trägt Mithaftung von 25 % an Kollision mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr
Kollidiert ein fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmender Anhängergespann mit einer geöffneten Fahrertür eines geparkten Pkw, so trägt der nicht sorgfaltswidrig handelnde Fahrer des Anhängergespanns aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs eine Mithaftung von 25 % an dem Unfall. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 musste der Fahrer eines Ford Transits mit einem
Landgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Hannover wies die Schuld an dem Unfall allein dem Kläger zu und wies daher die Schadensersatzklage ab. Dagegen legte der Kläger Berufung ein.
Oberlandesgericht bejaht Schadensersatzanspruch in Höhe von 25 %
Das Oberlandesgericht Celle entschied zum Teil zu Gunsten des Klägers. Er könne 25 % seines Schadens von den Beklagten ersetzt verlangen. Es sei zu beachten, dass der Kläger durch das Öffnen der
Mithaftung von 25 % aufgrund erhöhter Betriebsgefahr des Anhängergespanns
Die Beklagten haften jedoch zu 25 % für die Unfallfolgen mit, so das Oberlandesgericht, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 12.09.2016
[Aktenzeichen: 1 O 11/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 990 NJW-RR 2017, 990 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 613 zfs 2017, 613
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Dokument-Nr. 26743
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