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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.06.2019
- 226 C 211/18 -
Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar
Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt
Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung zu Zuglufterscheinungen und gelegentlichem Eindringen von Regenwasser, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Der Mieter ist daher nicht gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Mieterin einer Altbauwohnung in Berlin im Mai 2018 eine
Kein Recht zur Mietminderung wegen einfachverglastem Wintergarten
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein
Keine uneingeschränkte ganzjährige Nutzung des Wintergartens
Hinzu komme nach Auffassung des Amtsgerichts, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2019, 1514/rb)
- Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005
[Aktenzeichen: 9 S 157/05]) - Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instandsetzungsanspruch
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
[Aktenzeichen: 27 C 21/20])
Jahrgang: 2019, Seite: 1514 GE 2019, 1514
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Dokument-Nr. 28204
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