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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2019
- S 4 SB 1110/14 -
Asperger-Syndrom kann Feststellung des Merkzeichens "B" rechtfertigen
Autismus-Spektrum-Störung macht Nutzung stärker frequentierter öffentlicher Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe unmöglich
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein am Asperger-Syndrom und ADHS leidender Minderjähriger Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "B" für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson hat.
Der minderjährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls leidet unter einem
Kläger ist auf regelmäßige Anwesenheit einer Begleitperson angewiesen
Das Sozialgericht Düsseldorf folgte der Argumentation des Klägers und des eingeholten Sachverständigengutachtens. Der Kläger leide an einer Autismus-Spektrum-Störung, die es ihm unmöglich mache, ohne fremde Hilfe ein stärker frequentiertes öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen. Er könne lediglich in leere oder gering frequentierte Verkehrsmittel einsteigen und mitfahren. Bei stärkerer Frequentierung müsse er wegen seiner erkrankungsbedingten Verhaltensstörungen und Ängste so lange warten, bis ein nahezu leeres Verkehrsmittel komme. Der Kläger sei daher auf die regelmäßige Anwesenheit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2020
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28516
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