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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
- 10 K 4644/19.TR -
Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßenreinigungsgebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront
Keine Pflicht der Behörde zur Flächenveranlagung
Der Frontmetermaßstab zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr ist auch dann zulässig, wenn in der Straße Grundstücke liegen, die im Verhältnis zur Grundstücksfläche eine kurze Straßenfront haben. Die zuständige Behörde ist nicht zur Flächenveranlagung verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines in Trier gelegenen Grundstücks im Jahr 2018 gegen einen Bescheid zur Zahlung der
Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs
Das Verwaltungsgericht Trier folgte vollumfänglich der Begründung der Behörde und wies daher die Klage ab. Nach der Straßenreinigungssatzung erfolge die Veranlagung nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28710
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