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Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019
- 11 C 464/18 -
Belegeinsicht: Vermieter hat behauptete Vernichtung von Originalbelegen zu Betriebskostenabrechnung nachzuweisen
Bei fehlendem Beweis steht Mieter weiter Anspruch auf Einsicht in Originale zu
Behauptet der Vermieter, die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung seien vernichtet, so muss er dies nachweisen können. Kann er dies nicht, steht dem Mieter weiter ein Anspruch auf Einsicht in die Originale zu. Kopien reichen dann nicht aus. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 auf Einsicht in die
Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege
Das Amtsgericht Konstanz entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Einsicht in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2020
Quelle: Amtsgericht Konstanz, ra-online (zt/WuM 2020, 276/rb)
- Kein Anspruch des Mieters auf Auskunft über Fragen zur Betriebskostenabrechnung
(Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 15.11.2013
[Aktenzeichen: 93 C 3906/12]) - BGH: Recht zur Belegeinsicht einer Betriebskostenabrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2020
[Aktenzeichen: VIII ZR 118/19]) - BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
[Aktenzeichen: VIII ZR 66/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 276 WuM 2020, 276
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Dokument-Nr. 28821
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