Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 15.07.2020
- 47 C 59/20 -
Reiseveranstalter kann aufgrund von Virus-Pandemie trotz fehlender Reisewarnung Kreuzfahrtreise absagen
Corona-Pandemie stellt unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand dar
Ein Reiseveranstalter kann berechtigt sein, aufgrund einer Virus-Pandemie eine Kreuzfahrtreise nach § 651 h Abs. 4 Nr. 2 BGB abzusagen. Jedenfalls stellt die Corona-Pandemie einen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Vorschrift dar, selbst wenn keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 sagte eine Reiseveranstalterin eine
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Corona-Pandemie stellt unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand dar
Es unterliege keinem Zweifel, so das Amtsgericht, dass es sich bei der
Fehlende Reisewarnung unerheblich
Dass es für die Zielgebiete der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2020
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (vt/rb)
- Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.08.2020
[Aktenzeichen: 32 C 2136/20 (18)]) - Keine Kürzung des Schadensersatzes wegen entgangener Urlaubsfreude wegen Corona-Pandemie
(Landgericht Hannover, Urteil vom 22.12.2021
[Aktenzeichen: 7 S 28/21])
Jahrgang: 2020, Seite: 247 RRa 2020, 247
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29331
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29331
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.