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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2021
- 6 K 957/20 -
Schwerwiegende Täuschungshandlung wegen Mitführens einer Minikamera zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
Rechtmäßige Anordnung einer Einzelprüfung
Führt ein Prüfling zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung eine Minikamera mit, so lieg darin eine schwerwiegende Täuschungshandlung. Dies rechtfertigt die Anordnung einer Einzelprüfung. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 wurde gegenüber einem Fahrschüler angeordnet, dass er die theoretische Fahrerlaubnisprüfung einzeln absolvieren muss. Hintergrund dessen war, dass er bei einer vorherigen
Rechtmäßige Anordnung einer Einzelprüfung aufgrund schwerwiegender Täuschungshandlung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Die Versagung der Erteilung der
Mitführen einer Minikamera als schwerwiegende Täuschungshandlung
Das Mitführen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30357
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