wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.3/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2021
23 K 7046/18 -

Brandschutz nur vorgeschoben: Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 rechtswidrig

Räumungsaktion hat letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient

Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

In den Jahren 2012 bis 2018 errichteten Gegner des Braunkohlebergbaus in den verbliebenen Teilflächen des Hambacher Forstes eine Vielzahl von Baumhäusern, Plattformen in Bäumen, Holzunterständen und Zelten auf dem Erdboden, Lagerflächen und anderen Anlagen.

Ministerium wies die Stadt an die Baumhäuser zu räumen

Im Sommer 2018 wies das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW u.a. die beklagte Stadt Kerpen gegen deren Willen an, die im Hambacher Forst vorhandenen Baumhäuser im Wege des so genannten "Sofortvollzugs" zu räumen und zu beseitigen. Dabei sollte die Maßnahme ausdrücklich auf baurechtliche Vorschriften und nicht etwa auf das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Forstrecht gestützt werden. In der Begründung der Weisung führte das Ministerium u.a. aus, dass die Baumhäuser baurechtlich unzulässig seien, weil Bestimmungen des Brandschutzes verletzt seien. Ab dem 13. September 2018 räumte und beseitigte die Stadt Kerpen mit Amtshilfe starker Polizeikräfte und mit Unterstützung von Mitarbeitern des Energiekonzerns RWE sämtliche Anlagen der Protestbewegung am Boden und in den Bäumen, nachdem sie zuvor zum Verlassen der Anlagen binnen 30 Minuten aufgefordert hatte.

Der Kläger war damals Bewohner einer der Anlagen im Hambacher Forst und hält die Zerstörung seiner Wohnung für rechtswidrig.

Räumungsaktion hat letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient

Dem ist das Gericht im Ergebnis gefolgt. Zur Begründung führte es aus, die Maßnahme leide an verschiedenen rechtlichen Mängeln. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient habe. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz, die insofern nur vorgeschoben worden seien. Überdies sei schon die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als "Baumhäuser" unbestimmt, da eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen geräumt und beseitigt worden seien. Zudem sei vor Erteilung der Weisung nicht hinreichend geprüft worden, welche der Anlagen bauliche Anlagen im Rechtssinn seien und damit überhaupt von den Bestimmungen des Brandschutzes erfasst würden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Brandschutz | Hambacher Forst

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30787 Dokument-Nr. 30787

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30787

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Bernie im Baumwipfel schrieb am 09.09.2021

Mir erzählt immer irgend jemand, Deutschland wäre ein Rechtstaat. Also ein Staat, der sich an geltendes Recht hält. Wie kann es also zu solchen Vorgängen kommen und vor allem - welche konkreten Strafen drohen jenen, welche die öffentliche Gewalt missbraucht haben?

blablubla schrieb am 08.09.2021

Die Justiz lässt sich immer mehr von gewissen Personen mißbrauchen und dies wird noch schlimmer werden.

Eine Schande!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?