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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 22.09.2021
- 18 K 20.737 -
"Münchner Förderformel": Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf Ausgleichszahlung abgewiesen
Ausgleichzahlung nach "Münchner Förderformel" rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München hat die Klage einer privaten Kindertageseinrichtung abgewiesen, mit der diese eine Ausgleichszahlung nach der „Münchner Förderformel“ erhalten wollte, ohne zugleich alle Voraussetzungen dieser kommunalen Förderrichtlinie erfüllen zu wollen. Das VG hat die Berufung zugelassen.
Die Stadt München bezuschusst im Rahmen der „Münchner Förderformel“ freigemeinnützige und sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus. Voraussetzung ist, dass die Träger die in der „Münchner Förderformel“ benannten Voraussetzungen akzeptieren. Hierzu zählt u.a. eine Festlegung der maximal zulässigen Elternentgelte. Mit dem Ziel einer erheblichen weiteren Beitragsentlastung für Münchner Eltern wurden zum 1. September 2019 diese Maximalbeträge der zulässigen Elternentgelte erheblich reduziert und als Kompensation hierfür eine sog.
VG: Förderpraxis er in die Berufsausübungsfreiheit
Das VG hat einen Anspruch der Klägerin auf eine entsprechende
Kein Anspruch auf Ausgleichzahlung trotz Ungleichbehandlung
In der Folge sei durch die Förderpraxis der Stadt auch das Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung verletzt, denn die gegen die Berufsausübungsfreiheit verstoßende Förderpraxis und die ihr zugrundeliegenden Rahmenbedingungen könnten die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2021
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30874
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