wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.10.2021
7 K 1530/21.TR -

Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

VG Trier lehnt Klage ab

Das von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich", welches die Erhaltung der dortigen Freibadbecken zum Ziel hat, ist unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

Der beklagte Rat der Stadt Wittlich hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 den Neubau des Hallenbades als sogenanntes Kombibad mit in der Fläche reduzierten Freibadbecken beschlossen. Das am 6. Oktober 2020 schriftlich bei der Beklagten eingereichte Bürgerbegehren hat die vollständige Erhaltung der Freibadbecken zum Ziel. Der beklagte Stadtrat beschloss in einer Sitzung im April 2021, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, da unter anderem die vorgelegte Begründung nicht die rechtlichen Anforderungen erfülle. Im Mai 2021 haben die Vertreter des Bürgerbegehrens daher Klage erhoben, mit der sie die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens begehren.

Bürgerbegehren mangelt es an Bestimmtheit und Vollständigkeit

Die Richter der 7. Kammer haben die Klage abgewiesen, da das Bürgerbegehren unzulässig sei. Dieses betreffe zwar einen zulässigen Gegenstand und wahre auch die in der Gemeindeordnung vorgesehene Viermonatsfrist. Jedoch sei die in dem Bürgerbegehren zur Abstimmung gestellte Frage weder hinreichend bestimmt noch einer abschließenden Entscheidung zugänglich. Das Bürgerbegehren richte sich ausschließlich gegen die Reduzierung der Wasserflächen im Freibad, nicht aber gegen den beabsichtigten Abriss und Neubau des zukünftig ganzjährig nutzbaren Hallenbades im Rahmen des beschlossenen Kombibadkonzeptes. Um konkrete Änderungen an der vom Beklagten beschlossenen Planung zu erreichen, genüge es für die Bestimmtheit des Anliegens nicht, dieses auf den Erhalt der Freibadbecken zu verkürzen, ohne die sich zwangsläufig anschließende Folgefrage, in welchen bautechnischen Zustand die Freibadbecken im Vergleich zum vom Beklagten geplanten Neubau gesetzt werden sollen, zu thematisieren. Das Bürgerbegehren sei demzufolge nicht auf eine abschließende Sachentscheidung gerichtet, sondern stelle lediglich eine unselbstständige Einzelfrage aus dem Gesamtprojekt "Vitelliusbad" zur Abstimmung. Im Falle eines Bürgerentscheids stehe der Beklagte vor dem Folgeproblem, ob die Umsetzung einer alternativen Planungsvariante gegenüber dem Abriss und Neubau des Freibades, an dem unstreitig ein Sanierungsbedarf bestehe, überhaupt technisch machbar bzw. finanzierbar sei und welche Umsetzungsvariante überhaupt im Sinne des Bürgerwillens wäre. Im Übrigen erfülle die Begründung auf den Unterschriftenlisten ebenfalls nicht ihre Aufklärungs- und Informationsfunktion bzw. sei in wesentlichen Teilen unvollständig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30973 Dokument-Nr. 30973

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30973

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?