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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.10.2021
- 7 K 1530/21.TR -
Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig
VG Trier lehnt Klage ab
Das von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich", welches die Erhaltung der dortigen Freibadbecken zum Ziel hat, ist unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.
Der beklagte Rat der Stadt Wittlich hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 den Neubau des Hallenbades als sogenanntes Kombibad mit in der Fläche reduzierten Freibadbecken beschlossen. Das am 6. Oktober 2020 schriftlich bei der Beklagten eingereichte
Bürgerbegehren mangelt es an Bestimmtheit und Vollständigkeit
Die Richter der 7. Kammer haben die Klage abgewiesen, da das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30973
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