Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 10 C 4.23 -
Verbandsklage gegen Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans zulässig
BVerwG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an den VGH in Mannheim zurück
Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berechtigt, die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans gerichtlich anzufechten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der BUND Baden-Württemberg e.V. wendet sich gegen die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans für einen Teil der Altlastenfläche „Kessler-Grube“ in Grenzach-Wyhlen (Baden-Württemberg) durch das Landratsamt Lörrach. Der
Klage in Vorinstanzen erfolglos
Vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof blieb der Kläger erfolglos. Sowohl die auf Aufhebung der Verbindlichkeitserklärung gerichtete Klage als auch das Begehren, den Beklagten zu verpflichten, der Beigeladenen die Dekontamination der Altlastenfläche aufzugeben, seien unzulässig. Aufgrund des ihm zustehenden Verbandsklagerechts zulässig hingegen sei die Klage, soweit sie sich gegen die in die Entscheidung über die Verbindlichkeit eingeschlossenen wasserrechtlichen Erlaubnisse richtet. Insoweit sei die Klage jedoch unbegründet. Die Revision des Klägers hatte überwiegend Erfolg.
Verbandsklagerecht erstreckt sich auch auf bodenschutzrechtliche Verbindlichkeitserklärung
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an diesen zurückverwiesen, soweit der Kläger die Entscheidung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplans und die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse angefochten hat. Das Verbandsklagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erstreckt sich auch auf die bodenschutzrechtliche Verbindlichkeitserklärung. Deshalb bedarf es einer vom Verwaltungsgerichtshof als Tatsachengericht bislang nicht durchgeführten Überprüfung der Rechtmäßigkeit des für verbindlich erklärten Sanierungsplans und - ausgehend hiervon erneut - der zu dessen Umsetzung erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse.
Sanierungsfall muss neu verhandelt werden
Dabei wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beachten sein, dass die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans eine - bislang unterbliebene - Vorprüfung voraussetzt, ob eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist. Keine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33034
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.