wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hanau, Urteil vom 22.05.2023
34 C 80/22 -

Fristlose Kündigung des Mieters bei Bedrohung des Vermieters und Ruf nach einem Messer

Schwerwiegende Verletzung mietvertraglicher Pflichten

Wird ein Vermieter von einem seiner Mieter mit dem Tod bedroht und ruft der Mieter nach einem Messer, so liegt darin eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im August 2022 eskalierte ein seit langen anhaltender Streit zwischen den Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen. Es kam vor der Wohnung der Vermieterin zunächst zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung mit der Mieterin einer Wohnung im Haus. In diesem Zusammenhang äußerte die Mieterin: "I will kill you". Zudem forderte die Mieterin ihre Tochter auf ihr ein Messer zu bringen. Die Vermieterin nahm den Vorfall zum Anlass die Mieterin fristlos zu kündigen. Da die Mieterin sich weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die fristlose Kündigung wirksam sei. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Mieterin die Vermieterin mit dem Tod bedroht hatte und nach einem Messer rief. Dadurch habe die Mieterin in schwerwiegender Weise gegen ihre mietvertraglichen Pflichten verstoßen. Bereits der Ruf nach einem Messer mit der darin enthaltenen unverhohlenen Drohung, dieses auch einzusetzen, stelle ein Verhalten der Mieterin dar, welches die Vermieterin nicht hinzunehmen verpflichtet sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2023
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 801
GE 2023, 801

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33049 Dokument-Nr. 33049

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33049

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?