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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2023
- VIII ZR 420/21 -
BGH: Ein beabsichtigter Verkauf der Wohnung rechtfertigt bei entsprechender Vorankündigung Zutritt des Vermieters zur Wohnung
Zulässige Zutrittsverweigerung bei psychischer Erkrankung des Mieters
Beabsichtigt der Vermieter den Verkauf der Wohnung, so steht ihm grundsätzlich bei entsprechender Vorankündigung ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Jedoch kann eine psychische Erkrankung des Mieters eine Zutrittsverweigerung rechtfertigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter einer in Bayern liegenden Wohnung wollten diese verkaufen und baten daher im Jahr 2019 den Mieter um
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Während das Amtsgericht Hersbruck der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Nürnberg-Fürth ab. Ein Sachverständigengutachten hatte nämlich ergeben, dass eine Begehung der Wohnung des Mieters durch die Vermieter, einem Makler und Kaufinteressenten zu einer erheblichen
Bundesgerichtshof bejaht grundsätzliches Zutrittsrecht
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass die Vermieter grundsätzlich ein Zutrittsrecht zur Wohnung haben, wenn die Wohnung anlässlich eines beabsichtigten Verkaufs durch Immobilienmakler, Gutachter und Kaufinteressenten besichtigt werden soll. Jedoch könne der Mieter den Zutritt verweigern, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen angezeigt ist. Ob dies hier der Fall sei, lass sich nicht abschließend feststellen.
Mögliche Abwesenheit des Mieters bei Besichtigung
Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, so der Bundesgerichtshof, dass nach dem Sachverständigengutachten eine Vertretung des Mieters bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 11.08.2020
[Aktenzeichen: 4 C 1007/19] - Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.11.2021
[Aktenzeichen: 7 S 5584/20]
Jahrgang: 2023, Seite: 649 GE 2023, 649 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 899 MDR 2023, 899 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2023, Seite: 2129 NJW 2023, 2129 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 861 NJW-RR 2023, 861 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 403 WuM 2023, 403
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Dokument-Nr. 33233
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