wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
VIII ZR 117/22 -

BGH: Türnische im Sinne der Wohn­flächen­verordnung ist jede einen Durchgang ermöglichende Öffnung in einer die Grundfläche begrenzenden Wand

Einbau einer Tür oder eines Türrahmens unerheblich

Eine Türnische im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 3 der Wohn­flächen­verordnung (WoFlV) ist jede Öffnung in einer, die Grundfläche des Raums begrenzenden, Wand, die einen Durchfang durch diese ermöglicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Wandöffnung eine Tür oder ein Türrahmen eingebaut ist, ob die Wandöffnung als Zugangs- oder Durch­gangs­möglichkeit genutzt wird oder ob in der Wand zwei gleichförmige Öffnungen nebeneinander gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 als Berufungsinstanz über einen Streit der Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung hinsichtlich des Bestehens eines Minderungsrechts wegen einer angeblichen Wohnflächenunterschreitung zu entscheiden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob zwei in der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer befindliche jeweils 0,10 qm große und in wenigen Metern Abstand voneinander entfernte Durchgänge als Türnischen zu werten seien und somit für die Berechnung der Wohnfläche außer Betracht zu bleiben haben.

Landgericht bejaht Abzug der Flächen der beiden Durchgänge

Das Landgericht Itzehoe bejahte den Abzug der Flächen in den beiden Durchgängen, da es sich dabei nicht um Türnischen im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 3 WoFlV handele. Türnischen seien die Flächen in einer Türöffnung. Jedoch haben sich in den Wanddurchgängen zu keiner Zeit eine Tür oder ein Türrahmen befunden. Auch ihre Anordnung wenige Meter nebeneinander spreche dagegen, dass sie für den Einbau von Türen vorgesehen gewesen seien. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Vermieterin.

Bundesgerichtshof sieht Türnische als jede einen Durchgang ermöglichende Öffnung in eine die Grundfläche begrenzenden Wand

Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Türnische im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 3 WoFlV jede Öffnung in einer, die Grundfläche eines Raums begrenzenden, Wand sei, die einen Durchgang durch diese ermöglicht. Die Grundfläche einer solchen Wandöffnung weise aufgrund ihrer baulichen Gestaltung grundsätzlich einen eigenen Wohnwert nicht auf, weil sie für eine Nutzung zu Wohnzwecken im Regelfall nicht oder jedenfalls gemindert zur Verfügung steht. Es komme nicht darauf an, ob in der Wandöffnung eine Tür oder ein Türrahmen eingebaut ist, ob die Wandöffnung als Zugangs- oder Durchgangsmöglichkeit genutzt wird oder ob in der Wand zwei gleichförmige Öffnungen nebeneinander gibt.

Zurückweisung des Falls ans Landgericht

Der Bundesgerichtshof wies den Fall zur Klärung der Frage, ob die beiden Durchgänge als Türnischen zu werten seien, an das Landgericht zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 20.11.2020
    [Aktenzeichen: 84 C 40/18]
  • Landgericht Itzehoe, Urteil vom 14.04.2022
    [Aktenzeichen: 9 S 1/21]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 1143
GE 2023, 1143
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 683
WuM 2023, 683

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33521 Dokument-Nr. 33521

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33521

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?