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Landgericht München II, Urteil vom 28.11.2006
- 2 S 4550/06 -
Dunkelheit: Fahrer haftet nicht bei spät erkennbaren Hindernissen
Landgericht München II zum "Fahren auf Sicht"
Ein Autofahrer muss bei spät erkennbaren Hindernissen nicht haften. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München II hervor.
Im Fall hatte eine Autofahrerin einen Unfall bei Dunkelheit verursacht. Sie war auf der Autobahn unterwegs und fuhr in einen vor ihr liegenden Busreifen hinein, den ein Omnibus zuvor verloren hatte. Der Bus hatte eine kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Das Busunternehmen meinte, dass die Autofahrerin eine Mitschuld an dem Unfall trage.
Dies sah das Gericht anders. Zwar dürften Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der überschaubaren Strecke zum Stehen kommen könnten; sie müssten allerdings ihre Geschwindigkeit nicht an Hindernisse, die zu dieser Tageszeit erst außergewöhnlich spät erkennbar seien, ausrichten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4332
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