Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007
- 11 O 205/06 -
Hausratversicherung: Gekipptes Fenster kann beim Einbruch den Versicherungsschutz kosten
Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdgeschoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen
Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer (Kläger) seine
Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus, um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärtigen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in Kippstellung gelassen, um zu
Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers ab und gab der Versicherung Recht.
Gericht wirft Kläger grobe Fahrlässigkeit vor
Die Richter führten aus, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Das in Kippstellung belassene Schlafzimmerfenster habe er ca. 10 Stunden unbeobachtet gelassen, weil er nach seiner Rückkehr gegen 17.00 Uhr das Schlafzimmer nicht betreten habe. Das Schlafzimmer befinde sich im Erdgeschoss des Hauses an der Rückfront und sei dementsprechend gut für einen Eindringling erreichbar sowie von der Straße nicht einsehbar gewesen. Der Kläger habe auch gewusst, dass das Eindringen besonders einfach war, weil es sich um ein zweiflügeliges
Hinweis
Seit dem 1.1.2008 sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2008
Quelle: ra-online
Jahrgang: 2008, Seite: 347 VersR 2008, 347
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5685
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5685
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.