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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2009
- 35 BV 17008/08 -
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig
Sozialmächtigkeit fehlt
Das Arbeitsgericht Berlin hat auf Antrag des antragsberechtigten Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig im Sinne des Gesetzes ist.
Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, es fehle der
Einzelne Tarifverträge reichen für Annahme der Sozialmächtigkeit nicht aus
Dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Berlin
- Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen darf keine Tarifverträge schließen
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2009
[Aktenzeichen: 23 TaBV 1016/09]) - BAG: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) kann keine Tarifverträge schließen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: 1 ABR 19/10])
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Dokument-Nr. 7683
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