Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.06.2009
- BVerwG 1 C 11.08 -
Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht für geschiedenen Ehegatten
Verfolgungsgefahren im Herkunftsland stehen in keinem Zusammenhang mit geschiedener Ehe
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Ehegatte kann im Falle einer Trennung der Eheleute vor Ablauf von zwei Jahren nicht vor Verfolgungsgefahren im Herkunftsland gestützt werden, die in keinem Zusammenhang mit der Ehe und deren Auflösung stehen. Der geschiedene Ehegatte muss derartige nicht ehebezogene Verfolgungsgefahren vielmehr im Rahmen eines Asylverfahrens bei dem hierfür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) geltend machen, um dann gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Entscheidung liegt der Fall eines 1978 geborenen aus Ägypten stammenden Klägers zugrunde, der 2004 zum Zweck der Eheschließung mit einer Deutschen einreiste. Er erhielt im November 2004 eine auf drei Jahre befristete
Mögliche Verfolgungsgefahr hat keinen Zusammenhang mit Schließung oder Auflösung der Ehe
Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Revision des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt: Dem Kläger steht im Hinblick auf die von ihm geltend gemachte Verfolgung wegen seines Übertritts zum Christentum ein Anspruch auf Verlängerung seiner bisherigen eheabhängigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/09 des BVerwG vom 09.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7973
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7973
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.