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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 06.09.2007
- 22 C 58/07 -
Wellnesshotel muss Wellnessangebote anbieten
Bei nicht ausreichenden Wellnessangeboten kann der Hotelvertrag gekündigt werden
Wer einen Aufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht hat und vor Ort feststellt, dass der überwiegende Teil der Wellnessangebote nicht verfügbar ist, kann von der Buchung zurücktreten. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall buchten Erholungssuchende einen 3-tägigen Aufenthalt in einem so genannten Beauty- und
Wellnessangebote müssen bei Buchung eines Beauty- und Wellnesshotels nicht sofort mitgebucht werden
Zu Recht, entschied das Amtsgericht Potsdam. Die Reisenden durften davon ausgehen, dass ein so genanntes Beauty- und
Wellnessangbote sind Vertragsbestandteil
Das
Kündigung des Hotelvertrages durch schlüssiges Verhalten möglich
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2009
Quelle: ra-online (pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 7988
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