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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.10.2009
- I ZR 65/07 - (Boris Becker / FAZ) -
BGH: FAZ durfte Foto von Boris Becker für Werbekampagne zur Markteinführung einer neuen Zeitung verwenden
Titelseite der Werbung hätte jedoch nach Erscheinen der Erstausgabe geändert werden müssen
Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung kann ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger ist Boris Becker. Die Beklagte gibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung heraus. Vor dem Erscheinen der Erstausgabe am 30. September 2001 stellte sie der Fachöffentlichkeit ein Testexemplar der
Boris Becker sieht Recht am eigenen Bild verletzt
Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte habe mit der ungenehmigten Verwendung seines Bildnisses in ihrer Werbekampagne sein
Abbildung eines Porträtfotos auch ohne angekündigte Berichterstattung zulässig
Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungen des Berufungsgerichts teilweise aufgehoben. Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i. S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung habe verbreitet werden dürfen, erfordere eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die
Boris Becker steht fiktive Lizenzgebühr zu
Die Schwierigkeit, in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Zeitungsverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Zahlung von 1,2 Mio. € an Ex-Tennisprofi Becker verurteilt
(Landgericht München I, Urteil vom 22.02.2006
[Aktenzeichen: 21 O 17267/03]) - FAZ muss an Boris Becker wegen unerlaubter Werbekampagne Schadensersatz zahlen - OLG München bestätigt Verletzung des Rechts am eigenen Bild
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: 18 U 3961/06])
Jahrgang: 2010, Seite: 237 AfP 2010, 237 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2010, Seite: 546 GRUR 2010, 546 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 706 MDR 2010, 706 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 855 NJW-RR 2010, 855 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2010, Seite: 957 VersR 2010, 957 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2010, Seite: 780 WRP 2010, 780 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2010, Seite: 529 ZUM 2010, 529
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Dokument-Nr. 8697
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