Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.06.2009
- 3 Sa 22/07 -
Thüringer LAG: Über hundert Mal verspätet zur Arbeit erscheinen rechtfertigt Kündigung
Hartnäckiges Fehlverhalten führt auch bei möglicher psychischer Krankheit zu schwerwiegenden Störung des Arbeitsverhältnisses
Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Nicht immer hilft ein ärztliches Gutachten, wonach man wegen einer psychischen Störung nicht in Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts hervor.
Der Freistaat Thüringen beschäftigte seit 1991 den Mitarbeiter K. Er ist Jurist und studierter Diplompsychologe. Er arbeitete in gehobener Stellung, kam aber seit Beginn seiner Anstellung immer wieder zu spät zum Dienst. Anfangs blieb es bei mündlichen Rügen. Es folgten mehrere schriftliche Ermahnungen und Abmahnungen. Nun konnte K. nachlesen, dass auch er seine Arbeitszeit einhalten muss. Anderenfalls wird er eine
Arbeitnehmer legt ärztliches Attest zu therapieresistenten Psychotrauma vor
Hiergegen klagte K. vor dem Arbeitsgericht Suhl. Erst hier legte K. zahlreiche ärztliche Bescheinigungen vor, nach denen er an einem hochgradig therapieresistenten Psychotrauma leide. Dies hindere ihn daran, den genauen Zeitpunkt seines Arbeitsantritts selbst zu steuern. Dass er bislang allerlei sonstige Gründe vorgeschoben habe, sei Teil einer krankhaften Verdrängungstendenz. Der Freistaat hielt dies pauschal für Schutzbehauptungen.
Fristgemäße Kündigung zulässig – Arbeitgeber hat berechtigtes Interesse an angemessener vertragsgemäßer Arbeitsleistung
Dies genügte dem Arbeitsgericht Suhl nicht und gab dem Kläger recht. Der Freistaat wollte das Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung beim Thüringer Landesarbeitsgericht ein. In zahlreichen Verhandlungen wurde der Streit nun erneut aufgerollt und weitere Fakten vorgetragen. Diese führten nun zu einer teilweisen Abänderung des ursprünglichen Urteils. Es blieb dabei, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2010
Quelle: ra-online, Thüringer LAG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9114
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9114
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.