alle Urteile, veröffentlicht am 10.10.2007
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.10.2007
- 1 L 256/06 -
Kanalbaubeiträge der Volkswerft Stralsund aufgehoben
Berechnung nach Geschosshöhe ist gleichheitswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Berufung der Volkswerft Stralsund gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 21. Juni 2006 (Az. 3 A 561/04) stattgegeben und die sechs Bescheide des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen bei der Volkswerft Stralsund in Höhe von insgesamt ca. 6,8 Mio Euro aufgehoben.
In ihrer im Anschluß an die Verkündung der Entscheidung abgegebenen kurzen mündlichen Begründung verwies die Vorsitzende des 1. Senats, Frau Präsidentin des OVG Kohl darauf, dass die Beitragserhebung nach Maßgabe der Satzung der Hansestadt Stralsund wegen der Besonderheiten der Grundstückssituation der Klägerin (übergroßes Grundstück mit aufstehender 75m hoher Werfthalle) nicht sachgerecht sei.Eine Beitragsbemessung, die auch für ein übergroßes Grundstück an die nur auf einer kleinen Teilfläche höchstzulässige Bebauung (Werfthalle) anknüpfe, sei nicht vorteilsgerecht und damit gleichheitswidrig. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.08.2007
- V R 10/05 ,V R 4/05 -
Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen sind umsatzsteuerfrei
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen für selbständige Lehrer Stellung genommen. Seit 1999 sind derartige Leistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerbefreit, wenn sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen erfolgen, denen eine Berufs- oder Prüfungsvorbereitung bescheinigt wird.
Auf diese Befreiungsregelung berief sich eine Diplom-Pädagogin, die mit einem "Privaten Bildungsinstitut" im Bereich der Erwachsenenbildung tätig war. Sie erbrachte 2002 an einer Berufsakademie (der die zuständige Landesbehörde Berufs- und Prüfungsvorbereitung bescheinigt hatte) Unterrichtsleistungen sowohl persönlich als auch durch für sie selbständig tätige Dozenten, denen sie das Honorar weiterreichte.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2007
- VI U (Kart) 24/06 -
Geänderte Geschäftsbedingungen der Toll Collect GmbH - Transportunternehmen scheitern auch in zweiter Instanz
Rechtsmittel aufgrund Geltendmachung eines neuen Anspruchs unzulässig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufung von 32 mitgliedschaftlich organisierten Transport- und Speditionsunternehmen Deutschlands und Europas gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2006 unzulässig ist. Damit sind die klagenden Verbände auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die Toll Collect GmbH gescheitert.
Zur Begründung führt der Kartellsenat aus, Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf sei im Wesentlichen die Frage gewesen, ob die Toll Collect GmbH ihre marktbeherrschende Stellung dadurch missbraucht habe, dass versucht worden sei, geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen mittels Kündigungsandrohung und einer gegebenenfalls anschließenden Vertragskündigung durchzusetzen.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.02.2007
- S 47 SO 244/06 ER -
Keine Sozialhilfe bei Grundstücksbesitz im Ausland
Haus in der Türkei
Besitzt ein Hilfeempfänger eine Auslandsimmobilie und macht er keine konkreten Angaben zu deren Wert, kann das Sozialamt die Weitergewährung der Sozialhilfe verweigern.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines in Lüdenscheid lebenden Türken, der in seiner Heimat über ein bebautes Hausgrundstück verfügt. Die Stadt Lüdenscheid stellte die Leistung von Sozialhilfe ein, als sie hiervon erfuhr und von dem Hilfeempfänger keine konkreten Angaben erhielt, die einen Rückschluss auf den Wert des Hausgrundstücks zuließen.Der hiergegen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.10.2007
- 7 AZR 795/06 -
Nach Azubi-Zeit: BAG zum befristeten Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung
Sachlicher Grund "Erleichterung für Übergang in Anschlussbeschäftigung" nur einmal möglich
Ein Arbeitnehmer darf im Anschluss an seine Ausbildung nur ein Mal befristet weiterbeschäftigt werden. Eine erneute Befristung nach Ablauf des ersten Arbeitsvertrags ist nicht erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich den einmaligen Abschluss... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2007
- VIII ZR 331/06 -
BGH vereinfacht Mieterhöhungen bei so genannten Teilinklusivmieten
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Teilinklusivmiete
Bei der so genannten Teilinklusivmiete (die reguläre Miete enthält auch schon einen Teil der Nebenkosten) muss ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf jeden Fall dann zustimmen, wenn die Teilinklusivmiete noch unterhalb der ortsüblichen Netto-Kaltmiete bleibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Erhöhung von Bruttokaltmieten, die der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, fortgeführt.Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in Düsseldorf. Der Mietspiegel der Stadt Düsseldorf weist Nettomieten aus. Der Mietvertrag der Parteien sieht eine Teilinklusivmiete... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2007
- VIII ZR 330/06 -
BGH definiert Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
Gebrauchtwagen ist üblicher Weise unfallfrei
Der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs darf als "übliche Beschaffenheit" grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als nur "Bagatellschäden" gekommen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen - zwischenzeitlich reparierten - Schaden erlitten hat, der über einen "Bagatellschaden" hinausgeht, deswegen mangelhaft ist, weil es von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen abweicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).Der Entscheidung... Lesen Sie mehr