alle Urteile, veröffentlicht am 18.01.2010
Landgericht Münster, Urteil vom 19.02.2004
- 8 S 425/03 -
Befreiung von mietvertraglich übernommener Pflicht zum Winterdienst bei gesundheitlichen Problemen möglich
Mieter konnte wegen Krankheit nicht mehr Schneeräumen
Mieter werden von der mietvertraglich übernommenen Pflicht zum Winterdienst dann frei, wenn sie persönlich aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeiten nicht mehr erledigen können und weder private noch gewerbliche Dritte zur Übernahme der Arbeiten zu finden sind. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein schwerbehinderter Mann bei Abschluss des Mietvertrages zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. Seit Unterzeichnung des Mietvertrages vor rund neun Jahren hatte sich sein Gesundheitszustand aber derart verschlechtert, dass es ihm unmöglich geworden war, den Winterdienst selbst durchzuführen. Er verlangte daher von seinem Vermieter, ihn aus der mietvertraglichen Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes zu entlassen.Zuvor hatte er versucht, eine Firma mit dem Winterdienst zu beauftragen. Allerdings war in dem Ort hierzu keine Firma bereit. Zwar gab es Firmen, die Winterdienst... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009
- 3 Sa 224/09 -
Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen – Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Betriebsfrieden störendes Verhalten kann auch bei langjährigem Arbeitsverhältnis zu Kündigung führen
Wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, stört den Betriebsfrieden und riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Die vor Gericht klagende Bäckereiverkäuferin war 31 Jahre alt, verheiratet und seit 7,5 Jahren bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Sie war zunächst circa drei Wochen vor Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber aufgefordert worden, die neue Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Eine Woche später wurde sie auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem Personalgespräch... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 11.12.2009
- 10 V 4132/09 E -
Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009 gültig
Neugeregeltes Gesetz zur „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ nicht auf Leistungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erbracht wurden, anwendbar
Der auf 1.200,- EUR heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gilt erst ab dem Jahr 2009. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2008 von Handwerkern Renovierungsarbeiten durchführen lassen. Von den hierfür im gleichen Jahr gezahlten Beträgen entfielen ca. 4.120 EUR auf Handwerkerlöhne. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 machte das Ehepaar unter Hinweis auf § 35 a EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % dieser Aufwendungen (= 824 EUR) geltend. Sie vertraten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2010
- ZR 82/08 - CCCP und I ZR 92/08 - DDR -
BGH: Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungsstücken
Symbole ehemaliger Ostblockstaaten sind dekoratives Element – Verwechslungsgefahr mit Produktkennzeichen besteht nicht
Es ist auch Dritten erlaubt, auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anzubringen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger des Verfahrens I ZR 92/08 ist Inhaber der unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragenen Wortmarke "DDR". Er war außerdem Inhaber einer für Textilien eingetragenen Bildmarke, die das Staatswappen der DDR abbildete. Der Beklagte vertreibt so genannte Ostprodukte. Er bewirbt und vertreibt T-Shirts mit der Bezeichnung "DDR" und ihrem Staatswappen. Der Kläger hat den Beklagten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.07.2009
- 281 C 16247/09 -
AG München: Supermarktbetreiber muss nicht auf automatisch öffnende Eingangstüren gesondert hinweisen
Beschädigung eines parkenden Pkws durch elektrisch öffnende Türen ist nicht auf Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen
Eine sich automatisch nach außen öffnende Eingangstüre ist bei einem Supermarkt sozialüblich und allgemein bekannt. Parkt jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto beschädigt, hat er den Schaden selbst zu tragen. Eine gesonderte Warnung durch den Supermarktbetreiber ist nicht erforderlich. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im Januar des letzten Jahres fuhr die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen BMW der 3er-Reihe auf den Parkplatz eines Supermarktes. Sie entschloss sich, in der Nähe der Eingangstür zu parken. Dazu fuhr sie auf den Platz vor der Eingangstüre, merkte aber dann, dass der Platz dort sehr beengt war und wollte gerade wieder rückwärts herausfahren, als sich automatisch die Eingangstüre... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2009
- L 7 AS 831/09 B ER -
Bayerisches LSG: Abwrackprämie ist anzurechnendes Einkommen
Ausnahmeregelung zulässig, wenn Finanzierung eines Neuwagenkaufs nachweislich zweckentsprechend eingesetzt
Die Abwrackprämie stellt in Bezug auf Hartz IV ein anzurechnendes Einkommen dar. Eine Ausnahme dieser Regelung kann nur gemacht werden, wenn eine Finanzierung eines Neuwagenkaufs nachweislich zweckentsprechend eingesetzt wird. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Die Ablösung des Sozialhilfe-Systems durch die Hartz IV-Leistungen hatte für Betroffene mit eigenem PKW eine Verbesserung mit sich gebracht. Wurde früher jeder PKW als anzurechnendes Vermögen angesehen, dürfen Hartz IV-Empfänger ihr Auto behalten, so dass ihnen die Fahrt zur Arbeit und zur Arbeitssuche möglich bleibt. Als Wertgrenze für das Auto gelten 7.500,- EUR.Auf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 18.01.2010
- 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI -
VG Gießen: Rundfunkgebührenpflicht für PCs nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk
Bloßer Besitz eines PCs mit der Möglichkeit zum Radioempfang rechtfertigt keine Gebührenpflicht
Eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs besteht nur dann, wenn der PC nachgewiesener Maßen für den Rundfunkempfang bereitgehalten wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und zwei Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Bereithaltung eines „neuartigen Rundfunkgerätes“, nämlich eines internetfähigen PCs, herangezogen hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger dem Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks unter anderem entgegen gehalten, dass die Geräte nur für die Mitgliederverwaltung, zur Gestaltung der Internetpräsenz und für den Mailverkehr genutzt würden, bzw. ein Zugriff technisch nur auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich sei.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr