wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 21.03.2011

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 08.12.1988
- 3 O 535/88 -

Verwendung des Begriffs "Altweibersommer" im Wetterbericht stellt keine frauenfeindliche Diskriminierung dar

Kein Eingriff in Persönlichkeits­rechte älterer Frauen

Die Verwendung des Begriffs "Altweibersommer" in den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes stellt keine Herabwürdigung der Gruppe "alter Frauen" dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor, das mit seinem Urteil die Klage einer Frau abwies, die sich durch den Begriff "Altweibersommer" diskriminiert und in ihren Persönlichkeits­rechten verletzt sah.

Die im Jahr 1911 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wehrte sich bereits seit mehreren Jahren gegen den im Radio und Fernsehen verwendeten Begriff "Altweibersommer" zur Beschreibung der im Spätsommer und frühen Herbst herrschenden Schönwetterperiode.Die Frau fühlte sich durch die Verwendung des Begriffs in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und sah sich im Hinblick auf ihr Geschlecht durch die Sprache diskriminiert. Zum einen werde das Wort "Weib" schon immer in abfälligem Sinne gebraucht, zum anderen fühlte sie sich im Hinblick auf ihr Alter diskriminiert, da mit der Bezeichnung "altes Weib" zum Ausdruck gebracht... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.10.2010
- 13 S 75/10 -

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert seinen Versicherungsschutz

Unfallfahrer, der nicht auf die Polizei wartet, muss den entstandenen Schaden selbst bezahlen

Eine Haft­pflicht­versicherung ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Sie kann den dem Unfallgegner entstandenen und von ihr regulierten Schaden von ihrem Versicherungsnehmer, der den Unfall verursacht hat, zurückverlangen. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken.

Das Landgericht hatte als Berufungsinstanz über einen Fall zu entscheiden, in dem der Beklagte bei einem Einparkversuch ein fremdes Auto beschädigt hatte und sich daraufhin unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Seine Haftpflichtversicherung ersetzte dem Halter des beschädigten Wagens die diesem entstandenen Schäden, verklagte daraufhin aber ihren Versicherungsnehmer auf Erstattung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 31.08.2010
- 133 C 10070/10 -

Betrugsvorwurf: Verkäufer muss bei Irrtum über nicht bezahlte Rechnung dem Kunden kein Schmerzensgeld zahlen

Kunde verlangt Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Ein Mahnschreiben, dass dem anderen unterstellt, sich eine Ware erschlichen zu haben, führt nicht ohne weiteres zu einem Schmerzensgeldanspruch, wenn der Verkäufer davon ausging, es sei tatsächlich nichts bezahlt worden und das Schreiben darüber hinaus keine Beleidigungen oder Schmähungen enthält.

Anfang Januar 2010 kaufte der spätere Kläger bei einem Händler 27 Quadratmeter Fliesen zum Preis von 1124 Euro. Er zahlte 500 Euro an und überwies den Rest später auf das Konto des Verkäufers. Anschließend holte er die bestellte Ware ab. Er legte zum Beweis, dass er bereits alles bezahlt habe, den Überweisungsbeleg vor, von dem die Mitarbeiterin des Händlers allerdings keine Ablichtung... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2011
- 14 U 185/10 - (Tränen) -

OLG Karlsruhe: "Zu Tränen gerührt" ist eine Tatsachenbehauptung und gegendarstellungsfähig

Günther Jauch erwirkt Gegendarstellungsanspruch gegen die in der Zeitschrift "neue woche" erschienene Aussage "zu Tränen gerührt"

Die in einem Presseerzeugnis abgedruckte Passage "zu Tränen gerüht" stellt keine Meinungsäußerung dar. Vielmehr handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, die gegendarstellungsfähig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Rechtsstreit zwischen der Zeitschrift "neue woche" und dem Journalisten Günther Jauch entschieden.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe war eine Veröffentlichung in der Illustrierten „neue woche“ über einen bekannten Journalisten und TV-Moderator. Das Heft der „neuen woche“ vom 15.10.2010 zeigt auf der Titelseite ein Bild des Klägers neben seiner Ehefrau, abgebildet vor einem aus grünen Blättern zusammengesetzten Hintergrund, darunter steht in großer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2011
- 14 U 186/10 - (Fotomontage) -

OLG Karlsruhe zu den Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs gegen eine Fotomontage in einer Zeitschrift

Günther Jauch unterliegt mit Gegendarstellungsanspruch gegen die Zeitschrift "neue woche"

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Klage des Journalisten Günther Jauch, mit der dieser eine Gegendarstellung gegen eine in der Zeitschrift "neue woche" erschienene Fotomontage erreichen wollte, abgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe war eine Veröffentlichung in der Illustrierten „neue woche“ über einen bekannten Journalisten und TV-Moderator. Das Heft der „neuen woche“ vom 15.10.2010 zeigt auf der Titelseite ein Bild des Klägers neben seiner Ehefrau, abgebildet vor einem aus grünen Blättern zusammengesetzten Hintergrund, darunter steht in großer... Lesen Sie mehr

Werbung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.10.2010
- L 10 KR 17/06 -

Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge

Zwischenbezüge sind keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens

Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings"). Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings") sind nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen würden. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.Gesetzlich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.03.2011
- 6 L 372/11 -

"Wahl-O-Mat" verletzt nicht die Chancengleichheit der Parteien - Eilantrag gegen Wahl-O-Mat erfolglos

VG Köln lehnt Eilantrag der ddp gegen "Wahl-O-Mat" zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 27.03.2011 ab

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag des Landesverbandes der deutschen demokratischen partei (ddp) - Die Einstein Partei - Rheinland-Pfalz abgelehnt, die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn zu verpflichten, den „Wahl-O-Mat“ zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 27.03.2011 sofort von ihrer Internetseite zu nehmen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung, die ihren Sitz in Bonn hat, hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.Der „Wahl-O-Mat“ ist ein von der Bundeszentrale für politische Bildung seit etlichen Jahren... Lesen Sie mehr