alle Urteile, veröffentlicht am 22.03.2011
Oberlandesgericht München, Urteil vom 30.03.1995
- 29 U 4222/94 -
Schlankheitsstudio für Frauen: Kundinnen können bei Schwangerschaft kündigen
Studiobetreiberin darf Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht weiter verwenden
Das Oberlandesgericht München hat auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins der Betreiberin eines Schlankheitsstudios für Frauen verboten, einzelne Klauseln ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weiter zu verwenden. Die Studiobetreiberin hatte die Rechte ihrer Kundinnen durch einzelne AGB beschränkt. U.a. wurde das ihnen rechtliche zustehende außerordentliche Kündigungsrecht bei Schwangerschaft ausgeschlossen. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollte das Studio ferner berechtigt sein, das Bewegungsprogramm "den individuellen Bedürfnissen der Kundin anzupassen".
Das von den Kundinnen zu unterzeichnende Vertragsformular sah unter anderem folgende Klauseln vor: "Die Kundin erklärt, gymnastische Bewegungen in Liegestellung ausführen zu können. Hinderungsgründe wie Gebrechen, Schwangerschaft, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates liegen nicht vor. Sollten im Laufe der Behandlungen Schwierigkeiten oder Beschwerden auftreten, und die Kundin deswegen nicht in der Lage sein, das bereitgehaltene Bewegungsprogramm durchzuführen, so ist [das Studio] vereinbarungsgemäß berechtigt, das Programm den individuellen Bedürfnissen der Kundin anzupassen."Das Oberlandesgericht München hielt die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011
- I ZR 183/09 -
Lockvogelangebote bei Lidl: Beworbene Produkte müssen für gewisse Zeit vorrätig sein
Werbung, die nicht auf unzulängliche Bevorratung hinweist, ist irreführend
Verbraucher dürfen bei für einen festen Zeitraum beworbenen verbilligten Lebensmitteln und sonstigen Produkten davon ausgehen, dass das beworbene Produkt jedenfalls am ersten Tag vorrätig sein werde. Die entsprechende Werbung mittels Zeitungsanzeigen und Prospekten vermittelt den Verbrauchern den Eindruck einer besonderen Gelegenheit und deshalb auch einer besonders nachhaltigen Bevorratung und Lieferfähigkeit. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Klägerin war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese hatte den Handelskonzern Lidl abgemahnt und wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verklagt. Die Supermarktkette hatte unter anderem mit einer Anzeige in der "Westdeutschen Zeitung" das Produkt "Kerrygold Original Irische Butter" mit der Angabe "-23 %!, -,99" je 250g-Packung beworben. Anders als... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011
- 2 U 61/10 -
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – Werbeslogan irreführend
Werbeaussage verschleiert wesentliche Punkte des Produkts
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem Milchproduktehersteller untersagt, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben, da die Werbeaussage zur Irreführung des Verbrauchers führen kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete die Wettbewerbszentrale die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert. Zwar weist das Produkt den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthält aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
- XI ZR 33/10 -
BGH: Deutsche Bank verletzt Beratungspflichten bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vetrages
Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund einer halben Million Euro verpflichtet
Die Deutsche Bank ist gegenüber einem mittelständischen Unternehmen schadensersatzpflichtig, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrages (CMS Spread Ladder Swap-Vertrag) verletzt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In zwei Beratungsgesprächen am 7. Januar und 15. Februar 2005 empfahl die beklagte Deutsche Bank, die davon ausging, dass sich die Differenz (Spread) zwischen dem Zwei-Jahres-Zinssatz und dem Zehn-Jahres-Zinssatz künftig voraussichtlich deutlich ausweiten wird, der Klägerin den Abschluss eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages, den die Parteien am 16. Februar 2005 abschlossen. Danach... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2011
- 14 Ca 908/11 -
Falsche Anrede einer Frau mit "Sehr geehrter Herr" in Ablehnungsschreiben auf eine Bewerbung stellt keine Diskriminierung nach dem AGG dar
Keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft
Wird ein Bewerber in einem Ablehnungsschreiben versehentlich falsch angeredet, so stellt dies allein noch keine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Dies hat das Arbeitsgericht Düsseldorf.
Die Klägerin bewarb sich bei der Beklagten um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt. In dem Ablehnungsschreiben wurde die Klägerin unzutreffend mit „Sehr geehrter Herr“ angeredet. Sie ist der Ansicht, aus dieser Anrede ergebe sich, dass sie wegen ihres Migrationshintergrunds nicht eingestellt worden sei.Aus ihrer mit... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
- II ZR 224/08; II ZR 271/08; II ZR 100/09; II ZR 174/09; II ZR 215/09; II ZR 216/09; II ZR 217/09; II ZR 218/09 -
BGH zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft
Abtretung von Freistellungsansprüchen an Insolvenzverwalter verstößt weder gegen gesetzliches noch gegen vertragliches Abtretungsverbot
Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Anleger des zugrunde liegenden Streitfalls, die sich über eine Treuhandkommanditistin an den Falk-Fonds Nr. 68 und Q 1 beteiligt hatten, erhielten jährliche Ausschüttungen in Höhe von ca. 5 % ihrer über die Treuhänderin geleisteten Einlagen. In den acht Verfahren, in denen der Bundesgerichtshof seine Urteile verkündete, waren die Klagen, mit denen der Insolvenzverwalter von den... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.01.2011
- 4 K 1483/10 -
FG Köln: Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren
Müllentsorgung ist keine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung
Die Müllabfuhr erbringt keine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Ehepaar für die im Jahr 2008 gezahlten städtischen Müllgebühren eine Steuerermäßigung von 20 % geltend gemacht. Es war der Ansicht, die Müllentsorgung sei mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbar, für deren Kosten nach § 35 a Absatz 2 EStG eine entsprechende Steuerermäßigung gewährt werde.Das Finanzgericht... Lesen Sie mehr