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alle Urteile, veröffentlicht am 12.05.2011

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2006
- 12 C 215/06 -

Sportstudio: Vorzeitige Kündigung eines Fitnessvertrages wegen Krankheit muss mit aussagekräftigem Attest erfolgen

Zur Zumutbarkeit hinsichtlich der Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Vertragsende

Wer einen Fitnessvertrag wegen Krankheit vorzeitig kündigen möchte, muss konkrete Angaben zu den gesundheitlichen Gründen für die Kündigung machen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau im Oktober 2004 eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis begann am 1. November 2004 und war zunächst für eine Dauer von 18 Monaten geschlossen worden.Am 2. November 2005 kündigte die Frau ihre Mitgliedschaft in dem Sportstudio wegen Krankheit. Sie legte dafür ein ärztliches Attest vor, in dem es hieß: "... eine Fortführung des Trainings im Fitness- bzw. Sportstudio kann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen". Der Betreiber des Sportstudios akzeptierte diese Kündigung nicht und verlangte von der Frau weiterhin den Monatsbeitrag von 49,- EUR.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011
- IV ZR 105/09 -

BGH zur Versorgungszusage bei der LBBW

Systemwechsel in Alterszusatzversorgung bei der LBBW gilt auch für ehemalige Beschäftigte der Landesgirokasse

Der Bundesgerichtshof musste zur Frage Stellung nehmen, ob die LBBW die Altersversorgung in den Tarifverträgen vom 1. März 2002 auf eine neue Grundlage stellen darf und den vereinbarten Wechsel vom endgehaltbezogenen Gesamtversorgungssystem in ein punktemodellbezogenes Betriebsrentensystem umsetzen kann.

Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei der Beklagten beschäftigt und wendet sich gegen eine Mitteilung über die Höhe seiner Anwartschaft auf eine zusätzliche Altersversorgung, welche die Beklagte ihren Mitarbeitern gewährt. Er war bei der Landesgirokasse, einer öffentlich-rechtlichen Bank, angestellt, die in Form einer rechtlich unselbständigen Einrichtung eine Zusatzversorgungskasse... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2011
- 14 Ca 8029/10 -

ArbG Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit unwirksam

Mitarbeitervertretung seitens des Arbeitgebers nicht ordnungsgemäß angehört

Die Kündigung eines Chefarztes einer Therapieklinik in Meerbusch wegen des Vorwurfs bzw. des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ist wegen einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anhörung der Mitarbeitervertretung unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Chefarzt einer Therapieklinik in Meerbusch wegen des Vorwurfs bzw. des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr die Kündigung ausgesprochen.Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage des Arztes in vollem Umfang statt, wies den Antrag auf Weiterbeschäftigung jedoch ab.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 05.05.2011
- 8 C 5/11, 8 C 87/11, 8 C 1553/10 u.a. -

VG Göttingen: Anträge auf außerkapazitäre Zulassungen zum Human- und Zahnmedizinstudium größtenteils erfolglos

Ausbildungskapazitäten zum größten Teil ausgeschöpft

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat knapp 450 Anträge auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung zu den Studiengängen Human- und Zahnmedizin im Sommersemester 2011 an der Georg-August-Universität Göttingen abgewiesen.

In den vorliegenden Fällen machten die Antragsteller, 330 aus dem Studiengang der Humanmedizin und über 121 aus dem Studiengang der Zahnmedizin, geltend, dass die Universität ihre Ausbildungskapazität in diesen Studiengängen nicht ausschöpfe. Weitere über 200 Verfahren waren vor der Entscheidung von den Antragstellern zurückgenommen worden.Das Gericht hat die Anträge... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.05.2011
- C-391/09 -

EuGH zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von Unionsbürgern in Personenstandsurkunden

Betroffenen dürfen durch Weigerung des Mitgliedsstaates, Vor- und Nachnamen in Personenstandsurkunden zu ändern, keine schwerwiegenden Nachteile entstehen

Das Unionsrecht steht der Weigerung, Vor- und Nachnamen in Personenstandsurkunden zu ändern, nicht entgegen, sofern den Betroffenen daraus keine schwerwiegenden Nachteile erwachsen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Im hiesigen Fall ist Frau Malgozata Runeviè-Vardyn, geboren 1977 in Vilnius, litauische Staatsangehörige. Sie gehört der polnischen Minderheit Litauens an. Sie erklärt, von ihren Eltern den polnischen Vornamen "Malgorzata" und den Nachnamen ihres Vaters "Runiewicz" erhalten zu haben. Nach ihren Angaben war ihre Geburtsurkunde von 1977 in kyrillischen Buchstaben ausgestellt; erst in... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.05.2011
- 5 C 10.10 -

BVerwG: Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar

Kindergeld ist eine für das jeweilige Kind bestimmte Leistung und eine Anrechnung daher rechtswidrig

Das Kindergeld, das für die Geschwister eines untergebrachten Kindes gezahlt wird, darf nicht bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags zum Einkommen der Eltern angerechnet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun mit Urteil entschieden.

Im vorliegenden Fall lebt der Kläger als allein verdienender Elternteil mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen Kindern (geboren 1995 und 1998) zusammen. Für diese Kinder bezieht er Kindergeld. Sein 1989 geborener Sohn aus erster Ehe, für er kein Kindergeld erhält, wurde vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Hierfür zog der beklagte Rems-Murr-Kreis den Kläger zur... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.05.2011
- VG 11 L 142.11 -

VG Berlin: Theoretische Fahrprüfung kann nicht auf Tamilisch abgelegt werden

Ablegen der Prüfung unter Hinzuziehung eines Dolmetschers seit 2011 unzulässig

Eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann in Deutschland grundsätzlich nicht in tamilischer Sprache abgelegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit den Eilantrag einer aus Sri Lanka stammenden Antragstellerin zurück.

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung damit, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein solches Verfahren nicht (mehr) vorsehe. Grundsätzlich sei die theoretische Prüfung anhand von Fragen in deutscher Sprache abzulegen; in anderen Sprachen könne sie nur abgenommen werden, wenn diese - wie etwa Englisch oder Französisch - gesondert ausgewiesen seien. Die tamilische... Lesen Sie mehr