alle Urteile, veröffentlicht am 17.05.2011
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2011
- 11 K 4239/07 E -
Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen
Offenbare Unrichtigkeiten können später korrigiert werden
Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41 b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt übersendet, ist eine "offenbare Unrichtigkeit" und berechtigt das Finanzamt zur späteren Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer nach § 129 AO. Dies das Finanzgerichts Münster entschieden.
Im Streitfall fügten die Kläger ihrer Einkommensteuererklärung Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitgeber bei, aus denen sich die - zutreffende - Höhe ihres Arbeitslohns ergab. Den erklärten Arbeitslohn legte das beklagte Finanzamt der Steuerfestsetzung allerdings nicht zu Grunde, sondern orientierte sich ohne inhaltliche Überprüfung an den - zu niedrigen - Werten, die der Arbeitgeber der Kläger im Wege des elektronischen Datenaustauschs nach § 41 b EStG an das Finanzamt übermittelt hatte.Nachdem das Finanzamt seinen Irrtum bemerkt hatte, berichtigte es die Steuerfestsetzung zu Lasten der Kläger wegen "offenbarer Unrichtigkeiten"... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 11.05.2011
- S 47 AY 58/11 ER -
SG Dortmund: Stadt muss existenzsichernde Leistungen für Asylbewerberin zahlen
Sofern Angehöriger Verpflichtung zur Lebenssicherung nicht nachkommt, ist Stadt verpflichtet, existenzsichernde Leistungen zu gewähren
Verpflichtet sich ein Angehöriger nach dem Ausländerrecht zur Sicherung des Lebensunterhaltes einer Asylbewerberin, leistet dann tatsächlich aber keinen Unterhalt, muss die Stadt der Asylbewerberin existenzsichernde Leistungen gewähren. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall war eine 64-jährigen Asylbewerberin vor einem Jahr mit einem Besuchsvisum aus Simbabwe nach Deutschland eingereist. Deren ehemaliger deutscher Schwiegersohn hat sich verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise der Antragstellerin zu tragen, dies aber nach Ablauf des Besuchsvisums verweigert.Die Stadt Hamm ist der... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.04.2011
- 1 BvR 1409/10 -
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht bejaht Verstoß gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsgebot
Die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL ist verfassungswidrig und stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung von Müttern dar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Diese ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das System ... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.02.2011
- 1 U 33/10 -
OLG Oldenburg: Vorarbeiter haftet für Personenschäden beim Fällen von Bäumen
Einteilen von unerfahrenen Arbeitskräften zum selbständigen Ausführen von Baumfällarbeiten stellt grob fahrlässiges Handeln des Baustellenleiters dar
Teilt ein Baustellenleiter unerfahrene Mitarbeiter zur Mithilfe bei den Baumfällarbeiten ein ohne die Arbeiten weiter zu beaufsichtigen, stellt dies ein grob fahrlässiges Handeln dar. Verletzt sich einer der Mitarbeiter bei dem Arbeiten, haftet der Baustellenleiter für den Schaden. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Der beklagte Vorarbeiter des zugrunde liegenden Falls war von seiner Firma mit der Räumung eines Grundstücks beauftragt worden. Auf dem Grundstück standen nur noch der Schornstein mit Fundamentplatte eines abgerissenen Hauses sowie einige Bäume von ca. 10 Meter Höhe und 30 cm Durchmesser. Der Baustellenleiter teilte zwei unerfahrene Mitarbeiter zur Mithilfe bei den Baumfällarbeiten... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 17.05.2011
- 1 BV 5/10 -
ArbG Hamburg: „medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft“ ist nicht als tariffähige Gewerkschaft anzusehen
medsonet fehlt es aufgrund geringer Mitgliederzahl an erforderlicher Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite
Die unter der Bezeichnung „medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft“ auftretende Arbeitnehmervereinigung ist keine tariffähige Gewerkschaft. Dies entschied das Arbeitsgericht Hamburg.
Die Organisation medsonet ist im März 2008 gegründet worden. Sie ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland. Als Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite hat medsonet mehr als 100 Haustarifverträge mit Kliniken und anderen Einrichtungen der Gesundheitsbranche abgeschlossen. Zwischen dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und medsonet ist am 20. Oktober 2008 ein Bundesmanteltarifvertrag... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2011
- 1 L 219/11.MZ -
VG Mainz: Verlust waffenrechtlicher Erlaubnis und Jagdschein bei weinrechtlicher Straftat
Waffenrechtliche Erlaubnis und Jagdschein kann als Folge von Straftaten ohne Bezug zu Waffen oder Gewalt entzogen werden
Ein Waffen- und Jagdscheinbesitzer, der wegen einer weinrechtlichen Straftat verurteilt worden ist, muss damit rechnen, dass ihm mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für die Waffen widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit irreführender Bezeichnung) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Nachdem die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hiervon... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2011
- S 23 U 73/10 -
Verletzung auf privater Baustelle ist nicht als Arbeitsunfall anzusehen
Geschädigter steht in keinem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Bauherrn und untersteht nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Mitunter können Gefälligkeitshilfen auf einer Baustelle unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich bei den Arbeiten um eine bloße Gefälligkeitsleistung unter Freunden oder Nachbarn handelt und der Geschädigte als „Wie-Beschäftigter“ angesehen werden kann. Ist der Geschädigte dem Bauherrn vor dem Unfalltag praktisch nicht bekannt, ist ein Versicherungsschutz auszuschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der heute 71-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls beförderte im April 2009 mit seinem Muldenkipper Schotter auf der Baustelle eines Einfamilienhauses, weil ein Freund des Bauherrn ihn hierum gebeten hatte. Nach elfstündiger Arbeit auf der Baustelle stürzte der Muldenkipper um und der Kläger geriet unter das Fahrzeug. Er wurde dadurch schwer verletzt und musste anschließend über... Lesen Sie mehr