alle Urteile, veröffentlicht am 15.06.2011
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011
- 2 K 5243/09 -
FG Baden-Württemberg: Kein Kindergeld für Kind in Untersuchungshaft
Abbruch einer Berufsausbildung infolge einer Inhaftierung nicht mit Unterbrechung der Ausbildung aufgrund einer Erkrankung vergleichbar
Bei einem strafrechtlich verurteilten Kind besteht für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall absolvierte der Sohn des Klägers zunächst eine Berufsausbildung zum Straßenbauer. Er wurde straffällig (u.a. schwerer Raub) und nach Absitzen einer ca. einjährigen Untersuchungshaft zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt. Noch während der Untersuchungshaft kündigte der Arbeitgeber des Kindes das Ausbildungsverhältnis fristlos. Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindesgeldes ab dem Zeitpunkt der Kündigung auf und forderte das für die Zeit der Untersuchungshaft bereits ausbezahlte Kindergeld zurück.Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Familienkasse recht und wies die Klage ab. Nach... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.04.2011
- 13 S 152/10 -
Unfall mit neuem Wagen: Anspruch auf Reparatur in markengebundener Fachwerkstatt
Reparatur außerhalb einer Fachwerkstatt ist bei neuen Fahrzeugen unzumutbar - auch wenn freie Werkstätten billiger sind
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann die zur Behebung der unfallbedingten Schäden an seinem Fahrzeug erforderlichen Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen einer Markenwerkstatt verlangen und muss sich nicht auf die Reparatur in einer freien Werkstatt verweisen lassen. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken.
Der Geschädigte leiste dem Gebot der Wirtschaftlichkeit dadurch Genüge, dass er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde lege, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt habe. Wähle der Geschädigte diesen Weg, so ergeben sich auch aus besonderen Umständen wie dem Alter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 18.05.2011
- 1 L 333/11.MZ -
Hortplatzvergabe: Bevorzugung von Kindern der Bediensteten der Universitätsmedizin zulässig
Kita dient nach ihrem Widmungszweck vorrangig Betreuung von Kindern von Beschäftigten der Universitätsklinik
Wird eine Kindertagesstätte nach ihrem Widmungszweck vorrangig der Betreuung von Kindern von Beschäftigten einer bestimmten Berufsgruppe zur Verfügung gestellt, dürfen die zu vergebenden Hortplätze vorrangig Kindern von Beschäftigten dieser Gruppe zugeteilt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrten die Eltern eines Kindes Anspruch auf einen Hortplatz in der Kindertagesstätte Mainz-Zahlbach ab dem Schuljahr 2011/2012. Die Eltern waren jedoch nicht Beschäftigte der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sind,Dem Kind wurde der Hortplatz mit der Begründung verweigert, dass bei der Vergabe der freien... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Urteil vom 15.03.2010
- 343 C 12758/09 -
AG München: Versicherung ist nicht zur Kostenübernahme für Fahrzeugreparatur in teurer Vertragswerkstatt verpflichtet
Unfallgeschädigter darf sich nicht möglichst teure Reparaturmethode auf Kosten des Unfallgegners aussuchen
Ein Taxiunternehmer kann für die Reparatur seines noch nicht drei Jahre alten Fahrzeuges die höheren Reparaturkosten einer fachgebundenen Markenwerkstatt nicht verlangen, wenn er seine Fahrzeuge bisher nie in solchen Werkstätten hat reparieren lassen. Er kann vielmehr nur die Kosten verlangen, die ihm auf dem sonst üblichen Reparaturweg entstehen würden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall kam es Mitte September 2008 in München auf der Prinzregentenstraße zu einem Unfall, bei dem ein Taxi beschädigt wurde.Der Taxiunternehmer ließ die Schäden an seinem Mercedes begutachten. Der Gutachter setzte für die Reparaturkosten die Preise an, die in einer fachgebundenen Werkstatt berechnet würden. Der Taxiunternehmer verlangte diese... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2011
- 17 Sa 491/11 -
Fehlender "wichtiger Grund" – Außerordentliche Kündigung eines Direktors der Berliner Verkehrsbetriebe unwirksam
Wirksamkeit der gleichzeitig erklärten ordentlichen Kündigung noch ungeklärt
Die außerordentliche Kündigung des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist mangels eines - für eine Kündigung erforderlichen - "wichtigen Grundes" unwirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Arbeitnehmer zunächst auf der Grundlage eines im Jahr 1990 geschlossenen Arbeitsvertrages beschäftigt. Er war seit dem Jahr 2002 auf der Grundlage eines weiteren Vertrages als Direktor des Unternehmensbereichs Omnibus tätig; während dieser Zeit sollte der zunächst abgeschlossene Arbeitsvertrag ruhen.Die Berliner Verkehrsbetriebe... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Vergleich vom 16.02.2011
- 251 C 28086/10 -
Zechschulden: Zur Beweiskraft von Strichen auf einem Bierdeckel als Abrechnungsgrundlage für konsumierte Getränke
Teurer Streit um Bierdeckelstriche
Können Striche auf einem Bierdeckel beweisen, wie viel Getränke ein Gast getrunken hat? Hierüber hatte das Amtsgericht München zu entscheiden.
Die Inhaberin eines Lokals klagte gegen eine ehemalige Stammkundin. Sie warf ihr vor, Getränke, die sie konsumiert hatte, bislang nicht bezahlt zu haben. Eben weil sie Stammkundin sei, habe sie nicht immer gleich zahlen müssen, sondern man habe ihre Getränkekosten auf Bierdeckeln notiert. Jetzt seien 136 Euro aufgelaufen, die wolle man erstattet bekommen.Die Kundin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2011
- VIII ZR 139/09 -
Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlerhaftem Fahrverhalten eines Neufahrzeugs trotz mehrerer Reparaturversuche möglich
BGH zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf
Der Käufer eines Neuwagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung die Ursache des fehlerhaften Fahrverhaltens des Fahrzeugs trotz mehrerer Reparaturversuche des Verkäufers nicht ermittelt wurde. An der Erheblichkeit des Mangels ändert sich auch dann nichts, wenn im Verlauf des Rechtsstreits die Ursache des Mangels und die mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu bewerkstelligende Möglichkeit seiner Behebung festgestellt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte der Kläger im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 Euro. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück. Mit seiner Klage hat er Rückzahlung des Kaufpreises... Lesen Sie mehr