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alle Urteile, veröffentlicht am 19.01.2012

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2012
- 3 AZR 805/09 -

BAG zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer der früheren Deutschen Reichsbahn

Klage gegen S-Bahn Berlin GmbH auf Zahlung von Betriebsrente erfolglos

Aufgrund der bereits 1974 erfolgten Zuordnung der Versorgung der Eisenbahner zur Sozialpflichtversicherung kann kein Anspruch gegen die Deutsche Reichsbahn bzw. deren Nachfolger auf Altersversorgung geltend gemacht werden. Ansprüche aus einer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn können sich nur gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten, soweit sie an Regelungen aus der Zeit der DDR anknüpfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Rechtsgrundlage der Altersversorgung der Arbeitnehmer der Deutschen Reichsbahn war seit dem 1. Januar 1974 die Verordnung über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner (Eisenbahner-Verordnung). Nach deren § 15 sollten die Einzelheiten der Versorgung der Eisenbahner durch einen Rahmenkollektivvertrag geregelt werden. Dieser Rahmenkollektivvertrag wurde letztmals am 26. April 1989 überarbeitet und enthielt als Anlage die Versorgungsordnung der Deutschen Reichsbahn. Diese sah vor, anders als die ursprüngliche Anordnung vom 7. Januar 1956 über die Einführung einer Altersversorgung für Eisenbahner, dass der Anspruch auf Rente nicht gegen die Deutsche... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.2011
- 1 S 1479/11 -

"Weinheimer Kommunalverfassungsstreit": VGH Baden-Württemberg lässt Berufung zu

Streit um die Zuständigkeit von Oberbürgermeister und Gemeinderat bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im sogenannten "Weinheimer Kommunalverfassungsstreit" zugelassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied: "Der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage, ob der Bürgermeister in Gemeinden, die zugleich staatliche untere Baurechtsbehörde sind, verpflichtet ist, vor der Zulassung von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB, etwa durch Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide, den Gemeinderat oder - soweit eine Übertragung stattgefunden hat... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2011
- 17 Sa 153/11 -

Fristlose Kündigung nach privater Diensthandynutzung

Unerlaubte private Nutzung eines Diensthandys rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

Wer sein Diensthandy für private Gespräche nutzt, obwohl diese vom Arbeitgeber nicht gestattet wurden, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.

Ein Hubwagenfahrer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro nutze sein ihm für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestelltes Handy privat im Urlaub und verursachte damit Kosten in Höhe von 560 Euro. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus.Das Unternehmen hatte seinen Mitarbeitern Handys zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 18.01.2012
- 8 K 5775/10.GI -

Hund hetzt Reh: Erhöhte Hundesteuer für Dalmatiner-Mix rechtmäßig

Hund erweist sich durch Hetzen eines Rehes als gefährlich

Ein Hund, der sich aus einem Auto befreit und einem Reh hinterherjagt, darf als "gefährlicher Hund" eingestuft werden, für den eine erhöhte Hundesteuer entrichtet werden muss. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.

Im zugrunde liegenden Streitfall war ein Hund (Dalmatiner-Mix) im Jahr 2007 aus dem Auto gesprungen und war einem Reh hinterhergelaufen, das auf der Flucht in einem Zaun hängen blieb. Streitig geblieben ist, ob der Hund das Reh auch gerissen hat.Die Stadt Staufenberg stufte den Hund aufgrund dieses Vorfalls als „gefährlichen“ Hund ein, für den nach der Hundesteuersatzung... Lesen Sie mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 18.01.2012
- 5 U 51/11 -

Hotelbewertung weiterhin erlaubt – Hotelbetreiberin unterliegt im Rechtsstreit mit Hotelbewertungsportal

Auch anonym abgegebene Meinungsäußerungen stehen unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin zurückgewiesen, mit der diese erreichen wollte, dass ihr Hotel/Hostel nicht mehr in dem von der Beklagten betriebenen Hotelbewertungsportal bewertet werden darf.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Berlin unter einem Dach ein Hotel und ein Hostel. Die Beklagte vermittelt in ihrem Reiseportal im Internet Reisen und Hotelübernachtungen. Zugleich bietet sie Internetnutzern die Möglichkeit, in dem Bewertungsbereich des Portals Kommentare über Hotels und Reisen abzugeben und die Kommentare anderer Nutzer anzusehen. Auch über... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2011
- 1 BvR 2007/10 -

Gesetzliches Sonnenstudioverbot für Minderjährige verfasungsgemäß

Verfassungs­beschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot erfolglos

Das Verbot zur Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios durch Minderjährige ist verfassungsgemäß. Die gesetzliche Regelung verletzt Minderjährige nicht in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit. Auch für Betreiber von Sonnenstudios stellt die Regelung keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Die am 4. August 2009 in Kraft getretene Vorschrift des § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) bestimmt, dass Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht gestattet werden darf.Die 1994 geborene Beschwerdeführerin... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.10.2011
- VII R 55/10 -

Zehnfach zu viel erstattete Lohnsteuer: Steuerpflichtiger darf Geld behalten

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

Das Finanzamt kann eine versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid aufgrund eines eigenen Fehlers den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern (auf die festgesetzte Einkommensteuer) angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt, die der Steuerpflichtige stillschweigend vereinnahmte. Erst mehr als fünf Jahre, nachdem es den Einkommensteuerbescheid... Lesen Sie mehr