alle Urteile, veröffentlicht am 12.09.2014
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18.02.2014
- S 16 KR 4073/10 -
Krankenkasse muss Kosten für Zahnimplantate auch bei fortgeschrittener Kieferatrophie nicht tragen
Behandlung mit Implantaten gehört grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann.
In dem zugrunde liegenden Rechtstreit verklagte ein Versicherter, der an Zahnlosigkeit des Oberkiefers leidet, seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für mehrere Zahnimplantate. Der behandelnde Zahnarzt hatte die Einsetzung der Implantate empfohlen, weil infolge einer starken Kieferatrophie (Rückbildung des Kieferknochens) die Gefahr von Knocheneinbrüchen bestand und er eine andere Möglichkeit der Versorgung mit Zahnersatz aus medizinscher Sicht deshalb für ausgeschlossen hielt.Die Klage hatte vor dem Sozialgericht Stuttgart jedoch keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass die Behandlung mit Implantaten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 09.09.2014
- S 35 AS 2893/14 ER -
Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt
Leistungsempfänger ist zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit auch zur Annahme von Tätigkeiten verpflichtet, die nicht eigenen Qualifikation oder Vorstellungen entsprechen
Der Eingliederungsverwaltungsakt eines Jobcenters ist gegenüber dem Langzeitarbeitslosen sofort vollziehbar, auch wenn dieser Klage bei dem Sozialgericht erhebt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund auf den Antrag eines 50-jährigen arbeitslosen Dekorateurs, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt des örtlichen Jobcenters anzuordnen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich der Bezieher von Arbeitslosengeld II bei seinem Sachbearbeiter im Jobcenter nicht mit dem Wunsch durchsetzen können, entsprechend seines ehrenamtlichen Engagements in der Sucht- und Kinderbetreuung eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, die auch eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich einschloss. Als er sich daraufhin weigerte,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 09.10.2013
- 472 C 7153/13 -
Beleidigung eines Mitmieters als rechtsradikal rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
AG München gibt Räumungsklage nach wiederholten Pflichtverletzungen des Mieters und Bedrohung und Beleidigung von Mitmietern statt
Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen, und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf der Vermieter fristlos kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist seit 2003 Mieterin einer Wohnung im Stadtteil Giesing in München. Sie besitzt den Berner-Senn-Hund-Mischling Max und hat von der Vermieterin die Genehmigung, den Hund Max in der Wohnung zu halten. Die Hundehaltung darf jedoch nicht zur Störung und Belästigung der anderen Mieter führen. Am 14. Dezember 2012 hatte die Mieterin... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 09.04.2014
- 22 O 266/13 -
Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für angeblich mangelhaftes Rasensaatgut
Sachverständigengutachten belegt Wahrscheinlichkeit des Bewuchses mit Unkraut unabhängig von der Qualität des Saatguts
Das Landgericht Coburg hat die Klage einer Käuferin von Rasensaatgut abgewiesen, mit der die Frau von dem Verkäufer Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte, weil das angeblich nicht ausreichend keimfähige Saatgut zum Wachsen von Unkraut und daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen der Klägerin geführt hatte. Das Landgericht verneinte eine fehlerhafte Beratung durch den Verkäufer und verwies darauf, dass sich die Unkrautkeime laut Sachverständigengutachten bereits zuvor im Boden befunden hätten und es damit unabhängig von der Qualität des Saatguts zu einem Bewuchs mit Unkraut gekommen wäre.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls kaufte im Frühjahr 2012 einen 10 kg-Sack Rasensamen beim späteren Beklagten. Damit besäte sie verschiedene Flächen auf ihrem Grundstück. Die Klägerin gab an, dass sich in der Folge dichter Unkrautbewuchs gebildet habe. Sie reklamierte diesen Zustand beim Beklagten. Dieser empfahl ihr Unkrautvernichtungsmittel zu verwenden und bot ihr einen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bottrop, Urteil vom 12.06.2014
- 11 C 59/14 -
Vermieter darf Kosten für Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht als Betriebskosten abrechnen
Kosten für Standfestigkeitsprüfung der Bäume sind keine Gartenpflegekosten
Lässt ein Vermieter prüfen, ob die Bäume im Garten noch standfest sind, so darf er diese Kosten nicht auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen. Dies hat das Amtsgericht Bottrop entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter den Baumbestand des Grundstücks auf seine Standfestigkeit hin kontrollieren lassen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 217,22 Euro. Ein Mieter sollte daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2012 unter der Position "Außenanlagen Gehölzfläche" 209,75 Euro nachzahlen.Das Amtsgericht Bottrop entschied, dass der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 11.07.2012
- 23 C 147/12 -
Schreie, laute Musik, Türenschlagen …: 10 % Mietminderung bei nächtlichem Lärm vom Nachbarn
Erheblicher Nachbarlärm stellt einen Mietmangel dar
Wird ein Mieter in der Nacht immer wieder durch Lärm vom Nachbarn gestört, dann kann eine Mietminderung von mindestens 10 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergheim hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fühlte sich ein Mieter durch Lärm vom Nachbarn gestört. Er hatte ein tagebuchähnliches Lärmprotokoll geführt, in das er im Einzelnen den verschiedenartigen Lärm des Nachbarn aufgezeichnet hatte.Insbesondere nachts wurde der Mieter durch Lärm gestört. Mal war es lautes Poltern und Herumtrampeln, mal wurde laute Musik abgespielt. Ferner... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2014
- 52 O 135/13 -
Google darf Nutzern der Support-Adresse die Kommunikation per E-Mail nicht per automatischer Antwort-Mail verweigern
Automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen der Impressumspflicht
Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht "die Kommunikation über E-Mail verweigern". Dies entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Google.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Google-Nutzer, die sich mit ihren Fragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse "support-de@google.com" wendeten, erhielten eine automatisch generierte Antwort mit dem Hinweis: "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden... Lesen Sie mehr