alle Urteile, veröffentlicht am 22.09.2015
Verwaltungsgericht Bremen, Entscheidung vom 08.09.2015
- 6 k 1003/14 -
Umsetzung nach Meldung eines Koruptionsverdachts rechtswidrig
Vermeidung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst
Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Umsetzung einer Mitarbeiterin nach Meldung eines Korruptionsverdachts für rechtswidrig befunden und die Stadt Bremerhaven verurteilt, die Mitarbeiterin wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz zu beschäftigen.
In dem zugrunde liegenden Verfahren war die Klägerin, eine Abteilungsleiterin der Stadt Bremerhaven, im November 2013 von ihren Aufgaben entbunden worden, nachdem sie einen Korruptionsverdacht hinsichtlich zweier Mitarbeiter ihrer Abteilung gemeldet hatte. Die Mitarbeiter hatten ohne Genehmigung die Einladung eines Geschäftspartners der Stadt Bremerhaven angenommen, kostenfrei eine Varieté-Show mit Drei-Gänge-Menü zu besuchen. Die Umsetzung war nach Ansicht der Stadt Bremerhaven erforderlich, weil in der Abteilung ein schlechtes Betriebsklima herrsche und dadurch die Arbeitsfähigkeit der Abteilung gefährdet sei. Die Umsetzung sei nicht wegen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015
- OVG 4 B 23.13 -
Tätigkeit als Flugbegleiter ist keine besoldungsrechtliche Erfahrungszeit eines Richters
Für Anerkennung als Erfahrungszeiten muss Tätigkeit für soziale Kompetenz förderlich sein
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entscheiden, dass eine vor der Einstellung als Richter ausgeübten Tätigkeiten als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger nicht als besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit des Richters anzuerkennen ist - was zu einer Erhöhung seiner Besoldung geführt hätte. Das Oberverwaltungsgericht änderte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2013, mit dem die Vorinstanz das Land Berlin zur Anerkennung dieser Zeiten verpflichtet hatte.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat die zuständige Senatsverwaltung die Anerkennung der Vortätigkeiten zu Recht abgelehnt. Nach dem im Land Berlin geltenden Besoldungsrecht seien bei Richtern Zeiten einer früheren Tätigkeit in einem nicht-juristischen Beruf als Erfahrungszeit anzuerkennen, wenn die Tätigkeit für den Erwerb der nach dem Deutschen Richtergesetz notwendigen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 01.07.2015
- 10 C 326/14 -
Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Ausgleich von Mietrückständen
Heilungswirkung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt sowohl für fristlose als auch für ordentliche Kündigung
Gleicht ein Wohnungsmieter nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung die Mietrückstände aus, so wird die Kündigung unwirksam. Denn die Heilungswirkung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt sowohl für die fristlose als auch für die ordentliche Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Mietrückständen wurden den Mietern einer Wohnung im September 2014 gekündigt. Obwohl die Mieter daraufhin die Mietrückstände ausglichen, hielt die Vermieterin an ihrer Kündigung fest. Der Fall kam daher vor Gericht.Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hielt zunächst die fristlose Kündigung für unwirksam,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Detmold, Urteil vom 14.01.2015
- 10 S 110/14 -
Berechtigung des Bevollmächtigten zu Verfügungen über Sparkonto bei Vorlage einer entsprechenden Vorsorgevollmacht
Keine Notwendigkeit zur Vorlage einer Bankvollmacht
Berechtigt eine Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten dazu, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, so kann er über das Sparkonto des Vollmachtgebers verfügen. Die Vorlage einer Bankvollmacht ist nicht erforderlich. Dies hat das Landgericht Detmold entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2002 wurde einem Mann wirksam eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese berechtigte ihn dazu, die Vollmachtgeberin in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Aufgrund dieser Vollmacht wollte der Bevollmächtigte im Mai 2013 zu Lasten des Sparkontos der Vollmachtgeberin eine Überweisung tätigen. Die Bank machte die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.07.2015
- 1 Vollz(Ws) 260/15 -
Untergebrachter im Maßregelvollzug hat Recht auf Selbstversorgung
Zwingende Verpflichtung zum Anschluss an bereits bestehende "Selbstversorgergruppe" besteht nicht
Ein im Maßregelvollzug Untergebrachter hat grundsätzlich das Recht, sich selbst zu versorgen. Er ist nicht zwingend verpflichtet, sich einer in der Maßregelvollzugsklinik bereits bestehenden "Selbstversorgergruppe" anzuschließen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1989 geborene Betroffene befindet sich im Maßregelvollzug nach § 63 StGB in der LWL-Klinik Herne. Er wendet sich gegen die ihm von der Klinikleitung untersagte Gründung einer eigenen "Selbstversorgergruppe", gegebenenfalls auch in der Form einer "Einzel-Selbstversorgergruppe". Die Klinikleitung hat zur Begründung ihrer Entscheidung darauf... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.09.2015
- 1 ME 126/15 u. a. -
Wohngemeinschaft ausländischer Arbeitnehmer im Allgemeinen Wohngebiet kann zulässig sein
Doppelte Belegung von Schlafräumen muss nicht zur Überbelegung des Gebäudes führen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Wohngemeinschaft ausländischer Arbeitnehmer in einem im allgemeinen Wohngebiet liegenden Einfamilienhaus zulässig sein kann.
Im zugrunde liegenden Verfahren bewohnten vier polnische Arbeitnehmer das Obergeschoss eines in einem Allgemeinen Wohngebiet gelegenen Einfamilienhauses im Stadtgebiet von Cloppenburg. Sie haben es als Wohngemeinschaft von dem Eigentümer gemietet, wobei die Schlafräume teilweise von zwei Arbeitnehmern belegt werden. Die Stadt Cloppenburg sah darin eine Zweckentfremdung des Wohnhauses... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 14.09.2015
- S 127 AS 32141/12 -
Hartz IV: Jobcenter muss nicht für künstliche Befruchtung zahlen
Künstliche Befruchtung gehört nicht zum Regelbedarf im Sinne des Gesetzes
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Ehepaar, das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ("Hartz IV") bezieht, ein Darlehen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu gewähren. Der Kostenanteil, den die Krankenkasse nicht übernimmt, muss vielmehr aus eigenen Mitteln, zum Beispiel durch Ansparen, aufgebracht werden. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1978 geborene Klägerin und ihr 1984 geborener Ehemann aus Berlin Marzahn-Hellersdorf beziehen seit dem Jahr 2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ihre Krankenkasse erklärte sich bereit, 50 % der Kosten für maximal drei Versuche einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Die Kosten jeder einzelnen künstlichen Befruchtung... Lesen Sie mehr