alle Urteile, veröffentlicht am 09.11.2016
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.11.2016
- VG 24 K 391.15 -
Strenger Herkunftsnachweis bei Verkauf von Krokoleder-Artikeln
Einziehung von Produkten bei nicht ausreichendem artenschutzrechtlichen Nachweis rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Verkauf von Produkten aus Tieren besonders geschützter Arten nur zulässig ist, wenn der Verkäufer den zweifelsfreien und ein konkretes Tier betreffenden Nachweis der Vermarktung führen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2014 beschlagnahmte das Bezirksamt Mitte in einem Berliner Kaufhaus sechs hochwertige Handtaschen, einen Gürtel und elf Uhrenarmbänder aus Aligator-, Teju und Pythonleder im Wert von insgesamt 23.000 Euro. Für diese Produkte lagen nach Auffassung des Bezirksamtes keine ausreichenden artenschutzrechtlichen Nachweise über die Erlaubnis zum Vermarkten des von den besonders geschützten Tieren stammenden Leders vor. Die Taschen hatten einen Verkaufspreis von 975 Euro bis 2.949 Euro, der Gürtel kostete 475 Euro und die Uhrenarmbänder jeweils 275 Euro.Das Verwaltungsgericht Berlin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2016
- 17 U 185/15 -
Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages
Kündigung des Bausparvertrags vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme nicht zulässig
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse... Lesen Sie mehr
Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016
- 2 O 72/16 -
VW-Abgasskandal: Rücktrittsrecht des Käufers eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A6
Audi-Vertragshändler zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet
Ist ein gekaufter Pkw der Marke Audi A6 mit der Schummel-Software ausgestattet, so ist das Fahrzeug mangelhaft. Der Käufer kann daher wirksam vom Kaufvertrag mit dem Vertragshändler zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, da eine Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist. Zudem ist der Sachmangel nicht als unerheblich anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 kaufte sich ein Mann bei einer Vertragshändlerin von Audi einen Audi A6 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Das Fahrzeug war mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Durch diese war es möglich, dass das Fahrzeug die nach der Euro-5-Abgasnorm vergebenen NOx-Grenzwerte einhält. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2016
- 52 S 19/16 -
Waschstraßenbetreiber haftet nicht für Auffahrunfall während Waschvorgangs
Auffahrunfall durch zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern
Kommt es in einer Waschstraße durch ein Fehlverhalten eines Autofahrers zu einem Auffahrunfall, so haftet dafür nicht der Waschstraßenbetreiber. Denn solche Unfälle sind durch zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer Waschstraße aufgrund des Fehlverhaltens eines vorausfahrenden Autofahrers zu einem Auffahrunfall. Der geschädigte Pkw-Besitzer verklagte daraufhin die Betreiberin der Waschstraße auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2016
- VIII ZR 73/16 -
Beleidigungskündigung: Schwerwiegende persönliche Härtegründe: Außerordentliche Kündigung kann trotz erheblicher Pflichtverletzung seitens des Mieters unwirksam sein
Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters auch bei fristloser Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB* berücksichtigen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben können, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB* trotz einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters nicht gegeben ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 97-jährige Beklagte zu 1 hatte - zusammen mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann - im Jahr 1955 von den Rechtsvorgängern der Klägerin eine Dreizimmerwohnung in München und im Jahr 1963 zusätzlich eine in demselben Gebäude und Stockwerk gelegene Einzimmerwohnung angemietet. Die (bettlägerige) Beklagte zu 1 bewohnt die Dreizimmerwohnung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.10.2016
- VG 24 L 348.16 -
Weihnachtsbaumverkauf in Grünanlage unzulässig
Verkauf von Weihnachtsbäumen führte in der Vergangenheit zu erheblichen Schädigungen der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass kein Anspruch auf den Verkauf von Weihnachtsbäumen in einer Grünanlage besteht.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtsstreits möchte zwischen dem 1. und dem 24. Dezember 2016 Weihnachtsbäume vor der Neuen Nazarethkirche in Berlin-Mitte verkaufen. Dieser etwa 600 qm große Ort ist Teil einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage. Nachdem das Bezirksamt Mitte die Erteilung einer hierfür erforderlichen Genehmigung versagt hatte, wandte sich der Antragsteller... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 04.11.2016
- 3 A 1292/16.A -
Anspruch auf Asylverfahren trotz Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss trotz erfolgter Flüchtlinsanerkennung in Bulgarien Asylverfahren in Deutschland durchführen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet ist, auf Antrag eines Flüchtlings ein Asylverfahren auch dann durchzuführen, wenn eine Flüchtlingsanerkennung im Bulgarien bereits erfolgt ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein heute 20-jähriger Flüchtling aus Syrien geklagt, der im Juli 2014 aus seinem Heimatland geflohen und über die Türkei, Bulgarien und Serbien im Dezember 2014 in das Bundesgebiet eingereist war. Auf seinen während eines einmonatigen Aufenthalts in der Republik Bulgarien gestellten Asylantrag war ihm von den bulgarischen Behörden im November 2014... Lesen Sie mehr