alle Urteile, veröffentlicht am 05.02.2019
Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20.12.2018
- L 1 U 491/18 -
Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise
Nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise sind versichert
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall während des Duschens anlässlich einer Dienstreise nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung für Arbeitnehmer steht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der versicherte Arbeitnehmer befand sich auf einer Dienstreise um an der Eröffnung eines von ihm betreuten Projekts teilzunehmen. Zu diesem Zweck reiste er bereits an Vortag an und übernachtete im Hotel. Beim morgendlichen Duschen im Hotel rutschte er beim Herausgehen auf der Dusche auf dem Fußboden aus und zog sich eine Fraktur des linken Knies zu. Die Berufsgenossenschaft verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Das Sozialgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab.Das Thüringer Landessozialgericht wies die Berufung zurück. Es bestätigte die Auffassung der Berufsgenossenschaft... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 24.05.2018
- 133 C 21869/15 -
Ausbruch des Vulkans Turrialba auf Costa Rica rechtfertigt Kündigung einer Reise wegen höherer Gewalt
Medienberichte zum Zeitpunkt der Kündigung als Beleg für mögliche Gefährdung der Reisenden bei Antritt der Reise ausreichend
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Ausbruch des Vulkans Turrialba am 13. März 2015 Reisende zur Kündigung einer Reise nach Costa Rica wegen höherer Gewalt berechtigt. Das Gericht verurteilte daher die Reiseveranstalterin auf Rückzahlung des noch nicht erstatteten Reisepreises von 4.885,30 Euro.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls und seine Frau buchten am 4. Dezember 2014 eine Reise nach Costa Rica für den Zeitraum vom 15. bis 27. März 2015. Die Reise bestand aus einer Mietwagenrundreise mit Aufenthalten in der Nähe des Vulkans Turrialba, in einem Nationalpark und in San José sowie den Hin- und Rückflügen.Am 13. März 2015 brach in Costa Rica der... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.11.2016
- 324 O 258/16 -
"Süßes Baby-Geheimnis": Prominente hat aufgrund unwahrer Behauptung einer Schwangerschaft durch Zeitschrift Unterlassungsanspruch
Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für Schwangerschaft verstanden
Wird in der Überschrift in einer Zeitschrift ein "süßes Baby-Geheimnis" einer Prominenten genannt, so steht der Prominenten ein Unterlassungsanspruch aufgrund einer unwahren Behauptung einer Schwangerschaft zu. Der Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für eine Schwangerschaft verstanden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Zeitschrift erschien im Februar 2016 ein Artikel über eine Prominente. Auf der Titelseite wurde der Artikel in der Schlagzeile unter anderem mit dem Begriff "süßes Baby-Geheimnis" angekündigt. Die genannte Prominente verlangte ein Unterlassen des Artikels. Sie führte an, dass sie nicht schwanger und der Artikel insofern unwahr sei.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 27.10.2017
- 63 F 290/17 SO -
Videospiele mit Einstufung "keine Jugendfreigabe"/"USK ab 18" dürfen Minderjährigen von ihren Eltern nicht überlassen werden
Solche jugendgefährdenden Spiele gefährden das Kindeswohl
Die Eltern eines Minderjährigen können mittels einer gerichtlichen Auflage gemäß § 1666 BGB verpflichtet werden, ihrem Kind keine Videospiele mit der Einstufung "keine Jugendfreigabe"/"USK ab 18" zu überlassen. Denn solche Spiele gefährden das Kindeswohl. Dies hat das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden.
In einem Sorgerechtsverfahren im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld zwischen zwei getrenntlebenden und geschiedenen Eltern eines 10-jährigen Jungen kam heraus, dass das Kind von seinen Eltern im Jahr zuvor zu Weihnachten eine Playstation 4 geschenkt bekommen hatte. Auf dieser Konsole spielte das Kind nach eigenen Angaben neben "FIFA 2017" auch Spiele, wie "GTA 5" und "Call of... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 142/15 -
Bayerischen Polizeiaufgabengesetz: Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht rügt Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt (Änderung der Rechtsprechung). Diese Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften aber größtenteils übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.
In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durchzuführen. Dabei wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs verdeckt von einem Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst, kurzzeitig gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert und mit Kennzeichen aus dem Fahndungsbestand abgeglichen. Für den... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10 -
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Teilen verfassungswidrig
Verfassungswidrige Vorschriften größtenteils allerdings bis zum 31. Dezember 2019 weiter anwendbar
Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht unter Zugrundelegung der Maßstäbe aus dem Beschluss vom selben Tag (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften größtenteils allerdings übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.
Die Polizei in Baden-Württemberg und Hessen wird mit den angegriffenen Vorschriften dazu ermächtigt, durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen verdeckt die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und diese mit zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen abzugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Anders als nach der Verwaltungspraxis... Lesen Sie mehr