alle Urteile, veröffentlicht am 30.08.2019
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2019
- 5 S 2592/18 -
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße bedarf Sondernutzungserlaubnis
Tätigkeit kann nicht als Straßenkunst eingestuft werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße keine Straßenkunst ist und einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls möchte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Freiburg für Passanten Tarotkarten legen, sei es unter Verwendung eines kleinen Klapptischs und zweier Klappstühle, sei es schlicht mit einem Pappschild auf der Straße sitzend. Er meinte, diese Tätigkeit sei nach dem "Merkblatt für Musiker/innen und darstellende Künstler/innen" der Stadt Freiburg als Straßenkunst erlaubnisfrei zulässig.Insbesondere in den achtziger Jahren war die Frage, ob Straßenkunst erlaubnisfrei ist oder einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf, rechtlich und gesellschaftlich sehr umstritten. Im Jahr 1989... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 25.06.2019
- 9 U 2067/18 -
Diesel-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat bei Erwerb des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Skandals keinen Anspruch auf Schadensersatz
OLG Dresden weist Schadensersatzklage von Autokäufer ab
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller hat, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs der Skandal bereits bekannt war.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte von der Beklagten als Herstellerin eines vom "VW-Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs Schadenersatz. Er hatte das Fahrzeug, das am 29. April 2015 erstmals zugelassen worden war, am 3. Juni 2016 gekauft.Das Oberlandesgericht Dresden verwies in seiner Entscheidung darauf, dass zu diesem Zeitpunkt sowohl der Dieselskandal... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 16.07.2019
- 9 U 567/19 -
Diesel-Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz für Fahrzeug mit Thermofenster
Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit Thermofenster stellt kein sittenwidriges Verhalten dar
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs, dessen Dieselmotor mit einem "Thermofenster" ausgerüstet ist, keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers darstellt. Es kann dabei offen bleiben, ob ein "Thermofenster" eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Artikel 5 Absatz 2 VO (EG) Nr. 715/2007 ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte von der Beklagten Schadenersatz, weil er meinte, dass sein Fahrzeug vom "VW-Abgasskandal" betroffenen sei. Das am 17. August 2015 erworbene Fahrzeug war mit einem sogenannten Thermofenster versehen, einer außentemperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführungsrate. Bei kälteren Temperaturen wird dadurch der Stickstoffausstoß höher.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.08.2019
- BVerwG 7 C 33.17 -
Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten über Einsatz von Polizei und Steuerfahndung
Anspruch besteht nur bei zwingendem öffentlichem Interesse
Die Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nur zulässig, soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Interessebesteht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Journalist. Er begehrte vom Finanzministerium des beklagten Landes nähere Auskünfte zu einem Einsatz von Polizei und Steuerfahndung in einem Swinger-Club im September 2011, über den er seinerzeit in einer überregionalen Tageszeitung berichtet hat. Sein Auskunftsbegehren richtete sich u.a. darauf, wie lange der Einsatz gedauert hat, wer... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2019
- 9 A 4590/18.A -
Aus Bagdad stammende Irakerin hat allein aufgrund der Sicherheits- und humanitären Lage keinen Anspruch auf Abschiebungsschutz
Gefährdungswahrscheinlichkeit für Zivilbevölkerung liegt derzeit weit unterhalb der abschiebungsschutzrelevanten Schwelle
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Sicherheitslage in Bagdad aktuell nicht derart schlecht und die humanitären Verhältnisse dort nicht derart prekär sind, dass aufgrund dadurch bedingter allgemeiner Gefahren ohne weiteres ein Anspruch auf unionsrechtlichen oder nationalen Abschiebungsschutz besteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Schiitin aus Bagdad, reiste im November 2015 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ablehnte. Auf ihre hiergegen erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Bundesrepublik Deutschland, der Klägerin subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz... Lesen Sie mehr