alle Urteile, veröffentlicht am 15.10.2019
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.06.2019
- V R 18/18 -
Vorsteuerabzug für Maklerleistungen bei Wohnungssuche von Angestellten möglich
Bundesfinanzhof bejaht Vorsteuerabzug entsprechend der steuerpflichtigen Unternehmenstätigkeit
Beauftragt ein nach seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, kann es hierfür den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies entschied der Bundesfinanzhof zum Vorsteuerabzug aus Maklerleistungen für die Wohnungssuche von Angestellten, die aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort einer Konzerngesellschaft in das Inland versetzt wurden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war eine neu gegründete Gesellschaft, die einem international tätigen Konzern angehörte. Aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung wurden im Ausland tätige Mitarbeiter an den Standort der Klägerin in das Inland versetzt. Dabei wurde den Mitarbeitern zugesagt, Umzugskosten zu übernehmen. Insbesondere sollten sie bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus unterstützt werden. Dementsprechend zahlte die Klägerin im Streitjahr 2013 für Angestellte, die von anderen Konzerngesellschaften zu ihr wechselten und umzogen, Maklerprovisionen aus ihr erteilten Rechnungen. Das Finanzamt ging davon... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.10.2019
- 206 StRR 1013/19 und 206 StRR 1015/19 -
Containern: Bayerisches Oberstes Landgericht bestätigt Verurteilung wegen Diebstahls
Lebensmitteln standen trotz Aussonderung zur Abholung durch Entsorgungsunternehmen im Eigentum des Supermarktes
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung zweier Frauen, die weggeworfene Lebensmittel aus einem verschlossenen Container eines Supermarktes entnommen hatten, bestätigt.
Im zugrunde liegenden Verfahren begaben sich Franziska S. (26) und Caroline K. (28) nach den Feststellungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck in die Anlieferzone der Firma Edeka in Olching. Dort öffneten sie mit Hilfe eines mitgebrachten Vierkantschlüssels einen versperrten Container, in dem Lebensmittel zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen bereitgestellt worden waren. Anschließend... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.09.2019
- S 34 BA 58/18 -
Notarzt im Rettungsdienst ist sozialversicherungspflichtig
Vorgegebene Strukturen und Eingliederung in Abläufe des Rettungsdienstes lassen auf abhängiges Beschäftigungsverhältnis schließen
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst eine abhängige Beschäftigung ist und deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Arzt aus Olsberg, der seit Juli 2017 als Honorarkraft notärztliche Tätigkeiten im Rettungsdienstbereich des klagenden Hochsauerlandkreises ausübt. Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte die Versicherungspflicht des beigeladenen Arztes in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung fest. Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 23.09.2019
- 8 O 1022/19 -
Sturz beim Spaziergang mit dem Hund: Bloße Anwesenheit eines anderen Hundes führt nicht immer zur Haftung des Tierhalters
LG Osnabrück präzisiert Grenzen bei Haftung von Hundehaltern
Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar. Doch nicht in jedem Fall führt dies auch zu einer Haftung der Tierhalter. Dies stellte das Landgericht Osnabrück klar.
Im konkreten Fall hatte eine ältere Frau aus Quakenbrück auf Schmerzensgeld geklagt. Sie machte geltend, sie sei im Sommer 2016 mit ihrem Hund, einem kleinen Terrier oder Terrier-Mischling, spazieren gegangen. Plötzlich habe sie der Hund des Beklagten, ein Rottweiler, angesprungen. Dadurch sei sie zu Fall gekommen und erheblich verletzt worden. Der beklagte Hundehalter selbst war bei... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.10.2019
- 2 A 2401/19 -
Ehemaliger Leiter der städtischen Feuerwehr hat keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs
Landeshauptstadt darf zu Recht Urlaubsantritt vor Abbau von Überstunden verlangen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ein ehemaliger Leiter der städtischen Feuerwehr keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs hat. Zudem steht Beamten in der B-Besoldung kein Anspruch auf finanzielle Abgeltung der bei Eintritt in den Ruhestand noch vorhandenen Überstunden zu.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, langjähriger Leiter der städtischen Feuerwehr, ist nach Vollendung seines 60. Lebensjahres mit Ablauf des 30. September 2019 in den (für Feuerwehrbeamte regelmäßigen) Ruhestand getreten. Im März 2019 beantragte er bei der beklagten Landeshauptstadt Freizeitausgleich in der Zeit vom 23. April 2019 bis zum 30. September 2019 (= 111 Tage)... Lesen Sie mehr