alle Urteile, veröffentlicht am 24.11.2020
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.11.2020
- VG 2 L 179/20 -
Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion
Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages vorrangig
Das VG Berlin hat entschieden, dass die Verpflichtung, im Deutschen Bundestag eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, rechtmäßig ist.
Mit Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 ordnete der Präsident des Deutschen Bundestages unter Anordnung sofortiger Vollziehung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages an. Hiergegen wandten sich neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion.Das VG Berlin hat den Eilantrag abgelehnt. Die Anordnung sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden. Sie genüge den an eine Allgemeinverfügung zu stellenden formellen Erfordernissen. In der Sache beruhe die Entscheidung auf Art. 40 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, wonach der Präsident des Bundestages das Hausrecht ausübt. Diese Vorschrift gebe dem Präsidenten die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.2020
- 1 OLG 2 Ss 38/20 -
OLG Zweibrücken zur Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
Überlassen von Betäubungsmittel an Minderjährige nur bei Billigung des Mitkonsums strafbar
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass das Überlassen von Betäubungsmittel nach § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtmG voraussetzt, dass der Täter zumindest konkludent sein Einverständnis mit dem Konsum des Minderjährigen zum Ausdruck bringt.
Der Angeklagte war im August 2018 am Rande des Dürkheimer Weinfestes mit dem Auszubildenden und zwei erwachsenen Arbeitskollegen nach Feierabend zusammengesessen. Bei dieser Gelegenheit fertigte der Angeklagte aus einem von ihm mitgebrachten Päckchen Marihuana einen Joint an, an dem er anschließend mit einem der erwachsenen Kollegen abwechselnd rauchte. Hierbei äußerte der Minderjährige,... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 19.11.2020
- 31 S 3302/20 -
Baumfällkosten sind als Betriebskosten umlagefähig
Baumfällkosten stellen Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung dar
Zur "Gartenpflege" im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, so das Landgericht München I. Die hierfür erforderlichen Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht.
Die Parteien stritten in erster Instanz über die Umlagefähigkeit der in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 aufgeführten Kosten für das Fällen zweier abgestorbenen Ebereschen, das Fällen einer absterbenden Kirsche und eines Goldregens, die Totholzentfernung an einer Birke und einer Esche an der Straße in Klettertechnik sowie das Laden, Abfahren und Entsorgen des Schnittguts.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2020
- 7 K 2581/19.F -
VG Frankfurt am Main bestätigt Provisionsabgabeverbot für Online-Vergleichsportal für Versicherungen
VG billigt die behördlichen Maßnahmen
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat die Klage eines Versicherungsmaklerunternehmens gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot abgelehnt.
Die Klägerin betreibt seit Mitte 2017 auf ihrer Webseite ein Vergleichsportal für Versicherungstarife. Zugleich haben Kunden die Möglichkeit, über die Klägerin einen neuen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abzuschließen oder bereits abgeschlossene Versicherungsverträge an die Klägerin zur aktiven Betreuung zu übertragen. In beiden Fällen wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2020
- L 16 KR 143/20 -
Krankenkasse muss Kosten für Grafting-Operation wegen einer Penisverkrümmung nicht übernehmen
Penisverkrümmung stellt keine lebensbedrohliche Erkrankung dar
Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt.
Geklagt hatte ein 59-jähriger Mann aus dem westlichen Niedersachsen, der an einer angeborenen Penisverkrümmung leidet. Von seiner Krankenkasse verlangte er die Kostenübernahme von rd. 14.000 € für eine sog. Grafting-Operation bei einem Privatarzt. Er verwies auf einen erheblichen psychischen Leidensdruck und die Dringlichkeit der OP. Die Kasse lehnte den Antrag ab. Leistungen von Privatärzten... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020
- 11 B 1459/20 -
Bahn darf Mietfahrräder nicht im öffentlichen Straßenraum von Düsseldorf abstellen
Sondernutzungserlaubnis für Fahrräder im öffentlichen Straßenraum für gewerbliche Zwecke notwendig
Die „Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Die Stadt Düsseldorf hatte der Antragstellerin, der Deutsche Bahn Connect GmbH, per Ordnungsverfügung aufgegeben, die „komplette Leihfahrräderflotte“ aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen und das Abstellen der Fahrräder auch in Zukunft zu unterlassen, weil die dafür erforderliche Sondernutzungserlaubnis fehle. Auf Antrag des Unternehmens hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.2020
- 2-04 O 425/19; 2-04 O 449/19; 2-04 O 455/19 und 2-04 O 123/20 -
Bundesrepublik Deutschland haftet nicht im Dieselskandal
Kein qualifizierter Verstoß gegen Kontrollpflichten
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Diesel-PKW keinen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland verlangen können. Deutschland habe europäisches Recht nicht unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Auch sei bei der Überwachung der Automobilindustrie nicht „qualifiziert“ gegen Kontrollpflichten verstoßen worden. Zudem verleihe das einschlägige EU-Recht einzelnen Diesel-Fahrern keine individuellen, einklagbaren Rechte.
Die klagenden Dieselfahrer hatten Fahrzeuge der Marken VW oder Audi erworben, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren. Die Software bewirkte, dass die Fahrzeuge im Prüfstandlauf verbesserte Stickoxidwerte (NOx) lieferten. Das Landgerichts Frankfurt am Main hat die Klagen abgewiesen. Den Dieselfahrern stünden keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik... Lesen Sie mehr