alle Urteile, veröffentlicht am 21.04.2022
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.02.2022
- L 7 BA 1/22 B ER -
Keine Berücksichtigung von Sachbezügen bei Berechnung des Mindestlohns
Gesetzlicher Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden
Sachbezüge finden bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns keine Berücksichtigung. Denn der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von August 2020 verlangte die zuständige Behörde von einem Restaurantbetreiber in München die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 10.000 €. Im nachfolgenden Eilverfahren vor dem Sozialgericht München ging es unter anderem um die Frage, ob das Zurverfügungstellen von freier Unterkunft und Verpflegung als geldwerter Vorteil auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Das Sozialgericht verneinte dies. Seiner Auffassung nach seien Sachbezüge nicht auf den Mindestlohn anzurechnen. Nunmehr hatte das Bayerische Landessozialgericht über den Fall zu entscheiden.... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.03.2022
- 4 O 213/21 -
LG Koblenz: Kein Schmerzensgeld wegen durch Buggy blockierten Briefkästen
Auf Treppenabsatz abgestellter Kinderwagen stellt keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Sturz bei dem Versuch, einen Kinderwagen beiseite zu schieben, um an die davon blockierten Briefkästen zu gelangen, keine Ansprüche auf Schmerzensgeld nach sich zieht.
Die Klägerin und die Beklagte zu 1. haben von der Beklagten zu 2. jeweils eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler angemietet. Zur Hauseingangstür gelangt man über einen etwa 4 m² großen Treppenabsatz, über dem die Briefkästen der Hausbewohner angebracht sind. Die Beklagte zu 1. stellte auf diesem Treppenabsatz regelmäßig einen Kinderwagen ab. Die Klägerin behauptete,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2022
- 3 UF 81/21 -
Streit der Kindeseltern über Wechselmodell muss im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden
Durchsetzung eines Wechselmodells oder Residenzmodells mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht möglich
Streiten sich die Kindeseltern vor Gericht über die Durchsetzung eines Wechselmodells, so muss dieser Streit im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden. Das Wechselmodell oder Residenzmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 4-jährigen Kindes stritten sich im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens über die Durchsetzung eines Wechselmodells. Während der Kindesvater das Wechselmodell bevorzugte, wollte die Kindesmutter beim Residenzmodell bleiben. Das Amtsgericht hielt das Residenzmodell... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2022
- 2 B 192/22 -
Keine Klagebefugnis gegen Baugenehmigung bei fernliegender Beeinträchtigung des Nachbarn
Nachbargrundstück liegt 50 m vom Vorhabengrundstück entfernt
Soll ein 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden, so ist ein 50 m vom Vorhabengrundstück entfernter Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt. Es fehlt insofern an der Klagebefugnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen sollte ein max. 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden. Ein Nachbar fühlte sich durch das Vorhaben in seinen Rechten verletzt und klagte gegen das Bauvorhaben. Zudem beantragte er Eilrechtsschutz. Das Grundstück des Nachbarn war 50 m vom Vorhabengrundstück entfernt. Das Verwaltungsgericht Minden... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2022
- L 1 KR 412/20 -
Aufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig
Hessisches Landessozialgericht entscheidet im Sinne ehrenamtlich tätiger Stadtverordneter
Die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.
Eine Rentnerin aus Offenbach ist ehrenamtlich als Stadtverordnete tätig. Sie erhält hierfür eine Aufwandsentschädigung von 480 € monatlich. Hierauf wurden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von rund 75 € monatlich erhoben . Die Stadtverordnete wandte dagegen ein, dass ihre Tätigkeit als Ehrenamt nicht sozialversicherungspflichtig sei.Die Richter beider Instanzen... Lesen Sie mehr